Durchgefallen - Schadensersatz

Koblenz (taz) - Ein Student, dessen Examen zu Unrecht für nicht bestanden erklärt wurde, hat einen Schadensersatzanspruch. Dies entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil in zweiter Instanz (Aktenzeichen: 1 U 905/88).