Maßnahmen-Allerlei gegen Wohnungsleerstand

■ Mit unterschiedlichen Herangehensweisen will der rot-grüne Senat gegen leerstehende Wohnungen in der Stadt angehen Eine Kommission hat bislang 69 leerstehende Häuser gezählt / Für jedes dieser Häuser wird eine „idividuelle Lösung“ gesucht

Gleich nach Amtsantritt des rot-grünen Senats hatte der Bausenator unter dem Schock der Hausbesetzungen eine Leerstandskommission eingesetzt. Erste Ergebnisse und Vorschläge werden am Dienstag dem Senat vorgelegt.

Insgesamt 69 leerstehende Häuser vorwiegend in den Bezirken Kreuzberg, Schöneberg, Tiergarten und Wedding stehen inzwischen unter Beobachtung der Kommission. Die Beseitigung des Leerstands sei nicht immer ganz einfach, meint der Leerstandsexperte Erich Jesse. Bei jedem Haus müsse eine individuelle Lösung gefunden werden, da die Ursachen für den Leerstand ganz verschieden seien. Es gebe Häuser, da sei der Eigentümer nicht in der Lage, die Modernisierung umzusetzen. Da versuche man, über Treuhänder einzugreifen.

Bei anderen gebe es Schwierigkeiten mit den Fördermitteln. Dem spekulativen Leerstand ist schwerer beizukommen. Es gebe Eigentümer, die nicht vermieten, weil sie einen Antrag auf Umwandlung in ein Aussiedlerheim gestellt hätten oder weil ein Antrag auf Abriß vorliege. Wieviele Häuser oder Wohnungen tatsächlich leer stehen, könne man nicht sagen. Jesse: „Wer behauptet, das zu wissen, der lügt.“ Leerstand im sozialen Wohnungsbau gebe es allerdings in Berlin nicht mehr. Auch die traditionellen „Problemgebiete“ wie das Märkische Viertel oder der „Sozialpalast“ in Schöneberg seien inzwischen bis unters Dach vermietet.

Neben der Zustandsbeschreibung geht es in der Senatsvorlage um Überlegungen, wie auf bestehenden gesetzlichen Grundlagen in Zukunft Leerstand wirkungsvoller bekämpft werden kann. Beklagt wird zum Beispiel, daß die Bezirke ihre Handlungsspielräume nicht ausnutzen, keine Buß- und Zwangsgelder verhängen. „Zu wenig Personal“, meint Erich Jesse, nach dem Grund dafür gefragt. Tatsächlich wurde unter dem CDU-Senat die bezirkliche Wohnungsaufsicht personell ausgedünnt, die Stellen von der Besoldung her unattraktiv gemacht. Für Bewohner ist es unattraktiv, den Bezirken Leerstand anzuzeigen, weil „sowieso nichts passiert“.

Im wesentlichen aber geht es der Behörde darum, das Instrumentarium zu verbessern. So sollen bei der Förderung von Modernisierungsvorhaben Sicherungen eingebaut, mehr Kontroll- und Prüfrechte gegen die Eigentümer eingeschaltet werden. Schon im Modernisierungsvertrag soll der Eigentümer unterschreiben, daß er bereit ist, einen Treuhänder zu akzeptieren, wenn er selbst nicht in der Lage ist, das Modernisierungsvorhaben umzusetzen. Als erste Sofortmaßnahme hat die Bauverwaltung die Bezirke angewiesen, Leerstand zwecks Umwandlung in Aussiedlerheime nicht mehr zu genehmigen. Außerdem soll da, wo bereits eine Abrißgenehmigung vorliegt und Wohnungen deswegen leerstehen, erneut geprüft werden.

In den Schubladen des Bausenators liegt derzeit noch ein Vorschlag der AL zur Änderung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung. Danach soll unter anderem das Bußgeld für eine leerstehende Wohnung von derzeit 20.000 auf bis zu 50.000 Mark erhöht werden. Die AL erwägt, da der Senat nicht so schnell reagiert wie erhofft, die Verordnung als Antrag ins Abgeordnetenhaus einzubringen.

bf