Franke unterliegt gegen Bilinguale

■ Verwaltungsgericht stoppte das Testverfahren, mit dem die für die Orientierungsstufe zum Bilingualen Gymnasium angemeldeten Grundschulkinder selektiert werden sollten

Die Rechtsabteilung des Bildungssenators mußte gestern vor dem Verwaltungsgericht eine Niederlage einstecken: Die Testverfahren, die der Bildungssenator für den 29.5. und 5.6. angesetzt hatte, um aus den über 250 Grundschul-Kindern die 75 „geeigneten“ für die Orientierungsstufe zum Bilingualen Gymnaysium auszusuchen, ist rechtlich nicht haltbar. Dies zumindest beschloß das Bremer Verwaltungs

gericht im Eilverfahren. Eine Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor, dennoch hat der Senator Beschwerde einlegen lassen. In der kommenden Woche wird das Oberverwaltungsgericht entscheiden.

Die Behörde hat das von dem Anwalt Adamietz für einen der Schüler angestrengte Verfahren als Musterverfahren akzeptiert und den Test-Termin für alle um eine Woche verschoben. Sollte

das OVG der Behörde Recht geben, können dann noch die betroffenen Eltern informiert werden.

Offenbar hat das Gericht ohne weitere Detail-Prüfung die Selektion per Test abgelehnt. Damit wäre ein Losverfahren genauso möglich wie die Aufnahme aller angemeldeten Kinder in eine Orientierungsstufe mit verstärktem Englisch -Unterricht, was die Eltern fordern.

K.W.