Kindstötungs-Prozeß eingestellt

■ Die kleine Katja W. starb möglicherweise an einer erblich bedingten Stoffwechselstörung Sachverständigen-Gutachten kippte Anklage gegen Mutter wegen Totschlags

Eine überraschende Wende hat gestern der Prozeß gegen die beiden Bremer Eltern, Peggi und Rainer W., wegen des Verdachts der vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Tötung ihrer sieben Monate alten Tochter Katja genommen (vgl. taz v. 25.5.) Auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht gestern das Verfahren gegen beide Eltern ein. Grundlage des Einstellungsbeschlusses: In seinem Gutachten war der Bremer Gerichtsmediziner Jobst von Karger zu dem Ergebnis gekommen, die kleine Katja könne möglicherweise an einer erheblich be

dingten Krankheit gestorben sein. Für den Zustand „hochgradiger Auszehrung“, in dem die Polizei das tote Kind gefunden hatte, sei eventuell ein genetisch bedingte Stoffwechselstörung verantwortlich.

In ihrer Anklage war die Staatsanwaltschaft dagegen davon ausgegangen, daß Mutter Peggi W. ihre Tochter vorsätzlich verhungern ließ. Ihrem - inzwischen geschiedenen - Ehemann hatte die Staatswanwaltschaft vorgeworfen, er hätte zumindest erkennen können, daß seine Tochter bis zum Skelett abgema

gert und damit tödlich bedroht war. Rainer W. mußte sich deshalb wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verantworten. Aufgrund des Sachverständigen-Gutachtens brach die Anklage gegen beide gestern zusammen.

Gleichwohl sprach der Vorsitzende des Bremer Schwurgerichts, Lang, die beiden Eltern nicht von jeglicher Schuld frei. Angesichts der langen Verfahrensdauer sei aber eine Einstellung des Prozesses wegen geringen Verschuldens zu rechtfertigen.

dpa/K.S.