Freispruch für Blockierer

Zweibrücken (dpa) - Mit einer deutlichen Kritik am Bundesgerichtshof (BHG) hat das Landgericht Zweibrücken einen Freispruch des früheren Grünen-Bundestagsabgeordneten Roland Vogt vom Vorwurf der Nötigung verbunden. Fast sechs Jahre nach den Protestblockaden gegen das Aufstellen der US -Mittelstreckenraketen vom Oktober 1983 sprach das Landgericht Vogt frei und wandte sich in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich an den BGH, der im Mai 1988 Blockadeaktionen grundsätzlich als strafbare Nötigung eingestuft hatte.