Zentralregister für Ausländer

Bonn (afp) - Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf über ein Ausländerzentralregister beschlossen. Er sieht insbesondere einen bereichsspezifischen Datenschutz für die betroffenen Ausländer vor und trägt damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.Dezember 1983 zum Volkszählungsgesetz aus dem selben Jahr Rechnung. Im Zentralregister werden Daten von Ausländern gespeichert, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten oder einen sonstigen Bezug zur Bundesrepublik haben.