Unterhalt auch für Studium nach Lehre

Karlsruhe (ap) - Eltern müssen ihren Kindern auch dann ein Studium finanzieren, wenn diese zunächst eine praktische Ausbildung absolviert und sich erst in deren Verlauf entschlossen haben, zu studieren. Mit dieser am Mittwoch verkündeten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung teilweise aufgegeben, wonach eine zweite Ausbildung nur in Sonderfällen finanziert werden mußte. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof IVb ZR 51/88)