Bremen: Begrenztes Ausländerwahlrecht

Bremen (ap) - Nach Schleswig-Holstein und Hamburg haben jetzt auch AusländerInnen, die in Bremen wohnen, ein begrenztes Wahlrecht. Die Bremische Bürgerschaft, das Landesparlament, änderte am Donnerstag mit den Stimmen der SPD-Mehrheitsfraktion gegen die Stimmen von CDU und FDP und bei Enthaltung der Grünen das Landeswahlgesetz. Damit dürfen etwa 20.000 AusländerInnen, die seit mindestens vier Jahren in der Stadt wohnen, von 1991 an ihren Stadtteilbeirat mitwählen.