Wahlrecht nach der Sommerpause

■ Koalitionsstreit um kommunales Ausländerwahlrecht beigelegt / SPD-Basis wird für Kampagne mobilisiert

Einige Berliner Zeitungen witterten bereits einen Koalitionskrach, doch die Fraktionen von AL und SPD bereinigten gestern gütlich die Unstimmigkeiten über das kommunale Ausländerwahlrecht. Beide Fraktionsvorsitzende einigten sich, einen entsprechenden Gesetzesentwurf erst nach der Sommerpause einzubringen, wie die SPD dies gewünscht hatte. Grundlage wird der bereits formulierte Entwurf der AL sein, der jedoch noch präzisiert werden soll. Die AL hatte noch am Dienstag angekündigt, den Auftrag notfalls im Alleingang noch für die Abgeordnetenhaussitzung am 22. Juni einzubringen, falls die SPD die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts weiter „unnötig verzögert“.

Nach der Besprechung der Fraktionsvorstände zeigte sich Jürgen Strohmeier vom AL-Ausländerbereich allerdings zufrieden, daß die SPD den Gesetzesentwurf nicht mehr vorab durch ein Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes prüfen lassen will. „Trotzdem war die Verzögerung unnötig, weil unser Entwurf schon seit Wochen vorliegt“, sagte Strohmeier. Man habe nicht wissen können, ob die SPD das Ganze nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag hinausschiebt. Beide Parteien sind sich inhaltlich einig, wie der ausländerpolitische Sprecher der SPD Ekkehard Barthel betonte. „Ausländer, die mindestens fünf Jahre legal hier wohnen, sollen an den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen können.“ Streit hatte es auch um die geplante SPD-Kampagne zum Ausländerwahlrecht gegeben. Während die SPD erst in der Öffentlichkeit um Verständnis werben will, sieht die AL keinen Grund, dagegegn mit dem Gesetzesantrag zu warten. Momentan ist die SPD noch damit beschäftigt, die eigenen Parteimitglieder zu mobilisieren.

Überzeugungsarbeit wird in naher Zukunft auch auf seiten der AL notwendig sein, die das kommunale Wahlrecht nur als ersten Schritt zur Gleichberechtigung der Ausländer sieht. „Die kann letztlich nur über das allgemeine Wahlrecht erfolgen“, betonte Strohmeier - eine Forderung, die die SPD nicht mitträgt.

CDU-Chef Diepgen behauptete in einer Pressemitteilung, ein Ausländerwahlrecht führe zu politischen Parteien der Ausländer und „zur Übertragung der Probleme der Heimatländer auf Berlin“. „Erfahrungen in anderen europäischen Ländern wie Holland zeigen, daß das einfach nicht stimmt“, meint Barthel dagegen.

anb