„Einen Apparat konstruieren“

■ Ein früher Vorschlag zur Geschwindigkeitsbegrenzung

„Die wichtigste aller Anforderungen und Bedingungen für die weitere Gestattung des Automobilverkehres auf öffentlichen Straßen ist die absolute Sicherung einer verminderten Schnelligkeit der Automobile. Hierfür gibt es nur ein Mittel: die allgemein bindende Vorschrift, daß auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur solche Kraftfahrzeuge verkehren dürfen, welche nach ihrer technischen, behördlich zu prüfenden Konstruktion, also ganz unabhängig von dem Belieben ihres Lenkers, eine gewisse, behördlich festzusetzende Höchstgeschwindigkeit überhaupt nicht überschreiten können.

Es wird die Aufgabe der Technik sein, für Automobile, welche inner- und außerhalb geschlossener Ortschaften verkehren und daher eine mehrfache Höchstgeschwindigkeit haben dürfen, einen Apparat zu konstruieren, vermöge dessen die Automobile auf eine geringere oder auf eine größere Maximalgeschwindigkeit eingestellt werden können. Die tatsächliche Funktion dieses Apparates wird jederzeit äußerlich leicht erkennbar respektive kontrollierbar sein müssen.“ Aus

Michael Frhr. von Pidoll, „Der heutige Automobilismus. Ein Protest- und Weckruf.“ Wien 1912