Radio NRW geht in die Offensive

Angebot eines Programmantels für die Lokalradios / Der WDR, Zeitungsverleger und Bertelsmann winken mit Werbemillionen für die Abnehmer / Die Alternativfunker von „Kanal 4“ zeigen sich unbeeindruckt  ■  Aus Düsseldorf Walter Jakobs

Der Kampf um den privaten Radiokuchen in NRW geht in die letzte Phase. In dieser Woche hat die Radio-NRW-GmbH den 46 in Gründung befindlichen Lokalradios zwischen Rhein und Weser ein Angebot für ein Hörfunkrahmenprogramm vorgelegt, das viele, viele Werbemillionen verspricht, die zu einem großen Teil zu den Lokalradios zurückfließen sollen. Gemäß dem Landesrundfunkgesetz müssen sich die Veranstaltergemeinschaften, die eigentlichen Programmacher vor Ort, und die örtlichen Betriebsgesellschaften, die wirtschaftlichen Eigner der Lokalradios, beginnend mit dem 11.Juli bei der Landesrundfunkanstalt um eine Lizenz bemühen. Die wird es nur geben, wenn neben der finanziellen Solidität auch Programmkompetenz vorgewiesen werden kann.

Radio NRW, nach Darstellung von Geschäftsführer E. Bauer derzeit noch „eine Ein-Mann-Show“, will bis zum 1.4. 1990 in der Lage sein, ein 24stundenprogramm anzubieten. Den Lokalstationen bleibt es selbst überlassen zu entscheiden, wieviel sie davon übernehmen wollen. Obligatorisch sind allein die Nachrichten und die Werbeblöcke (vier Minuten pro Stunde).

Radio NRW wird von mächtigen Gruppen getragen. 30 Prozent der Gesellschaft hält der WDR, 55 gehören den nordrhein -westfälischen Zeitungsverlegern und 15 Prozent sind im Besitz des Mediengiganten Bertelsmann. 85 Prozent des Gewinns sollen an die Lokalradios fließen, 15 Prozent wollen sich die drei Gesellschafter teilen. Die Gesellschaft ist mit einem Stammkapital von 10 Millionen Mark ausgestattet und fühlt sich nach den Worten von E. Bauer „stark genug, eine lange Durststrecke durchzustehen“.

Um die Gesellschaftergruppe von Radio NRW wird es wegen eines Einspruchs des Kartellamts noch lange juristische Auseinandersetzungen geben. In der Beteiligung des WDRs sehen die Berliner Kartellamtswächter einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Die Landesregierung und die Gesellschafter berufen sich dagegen auf das Landesrundfunkgesetz. Letzlich wird das Bundesverfassungsgericht wohl entscheiden müssen, ob das Kartellrecht das Rundfunkrecht bricht. In diesem Fall flöge der WDR raus. Die Geschäftsfähigkeit von Radio NRW sei davon, so E. Bauer, aber „nicht tangiert“.

Seine großsprecherische Ankündigung, „wir sind die ersten, die konkrete Vertragsangebote für ein Rahmenprogramm vorlegen“, wurde von den „alternativen“ Konkurrenten des „Kanals 4“ am Mittwoch umgehend zurückgewiesen. Die Kanal-4 -Macher aus Köln, die mit ihren aufmüpfigen Fernsehbeiträgen auf den Frequenzen von RTL-Plus schon für so manche Schlagzeile gesorgt haben, sind nach den Worten ihres Geschäftsführers Heinz Hermann Storck sogar schon weiter als die mächtige Konkurrenz. Von 15 Veranstaltergemeinschaften liegen Storck zufolge schon Antwortschreiben auf das eigene Mantelprogrammangebot vor - Tendenz positiv. Aufgrund des großen Interesses der „werbetreibenden Wirtschaft“ verfüge „Kanal 4“, so Storck zur taz, über Finanzmittel, die für eineinhalb Jahresetats ausreichten.