Bodenständig oder Transitbürger?

Bonn (taz) - Das kommunale Wahlrecht für Ausländer wäre eine Abwertung der deutschen Staatsangehörigkeit. Dies behauptete vorgestern der Verfassungsrechtsprofessor Josef Isensee. Und damit begründete er unter anderem, weshalb er die CDU/CSU -Fraktion vor dem Verfassungsgericht bei ihrer Normenkontrollklage gegen die SPD-regierten Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein vertritt. Diese hatten im Februar den dort lebenden Ausländern unter bestimmten Bedingungen ein kommunales Wahlrecht eingeräumt. Nach Ansicht des CDU-Abgeordneten und Fraktions-Justitiars Langner ist verfassungsrechtlich eindeutig, daß das Wahlrecht nur Deutschen zusteht. Die Union argumentiert in ihrer Klage mit den Artikeln 3, 16, 20 und 28 des Grundgesetzes.

Diese legen unter anderem fest, daß das „Volk“ an Wahlen und Abstimmungen teilnimmt. „Volk“ sei aber nur deutsches Volk, befanden Langner und Isensee - und eben deshalb bedeute die Einführung des kommunalen Wahlrechts, die deutsche Staatsangehörigkeit abzuwerten.

Eine weitere Sorge der CDU/CSU-Fraktion: Das Ausländerwahlrecht würde zwei Sorten von Wahlbürgern schaffen. Zum einen die Deutschen, die auf Dauer dem Staatsverband verbunden seien, zum anderen die „Transitbürger“. Da schon am 25. März 1990 in Schleswig -Holstein gewählt werden soll, hat die Unionsfraktion Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt.

Ferdos Forudastan