K O M M E N T A R Recht steht zurück

■ BKA dealt, Staatsanwalt schweigt, Unschuldige sitzen

Seit über einem Jahr sitzen in Bremen drei Männer im Untersuchungsgefängnis. Das heißt: Bei allen Dreien ist bis zum Beweis des Gegenteils von ihrer Unschuld auszugehen. Wann die Staatsanwaltschaft endlich in einem Prozeß zeigen muß, ob sie ihre Vorwürfe auch beweisen kann, ist allerdings noch immer ungewiß. Die drei Angeklagten werden also weiter in Untersuchungshaft sitzen müssen. Für eine Aussetzung der U-Haft sei die Straftat, die ihnen vorgeworfen wird, zu schwer argumentiert das Gericht: Alle Drei sollen in Rauschgiftgeschäfte verwickelt sein, bei denen es insgesamt um 50 Kilo Kokain geht. Dabei steht eins schon jetzt fest: Nicht die Angeklagten sind für die Schwere der Straftat verantwortlich. Besorgt, geschmuggelt und deponiert wurde das Kokain von Beamten des BKA.

Fragwürdig ist allerdings nicht nur die Art und Weise, in der Polizeibeamte Menschen ins Untersuchungsgefängnis bringen. Zumindest an den Grenzen des Rechtsstaats bewegen sich auch die Methoden, mit denen nachträglich Beweismaterial gegen sie gesammelt wurde. Unter Hinweis auf den eigenen Rauschgift-Coup setzte das BKA elementare Grundrechte der angeblich Verdächtigen außer Kraft und ließ ihre Telefone abhören.

Die Staatsanwaltschaft verweigert bislang jede Auskunft. Statt bis dahin unbescholtene Bürger vor den Methoden des BKA zu schützen, wird das BKA so vor peinlichen Nachfragen geschützt. Generalstaatsanwalt Janknecht, juristisch ausgedrückt ein „Organ der Rechtspflege“, zieht es stattdessen vor, sich selbst zu pflegen. Das Recht bis heute mutmaßlich Unschuldiger hat zurückzustehen.

Klaus Schloesser