Schwarzer Peter fürs BKA

■ Kröning: „Keine Anzeichen für pflichtwidriges Handeln“ der Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwalt sind beim Bremer Rauschgiftcoup des Bundeskriminalamts von den Wiesbadener Kripobeamten und Interpol offensichtlich aufs Kreuz gelegt worden. So jedenfalls läßt sich eine Erklärung von Justizsenator Volker Kröning interpretieren, die der Senator gestern abgab, nachdem Generalstaatsanwalt Hans Janknecht dem Senator offiziell und schriftlich über die Rauschgift -Affäre Bericht erstattet hatte.

Für Kröning kann danach „keine Rede davon sein, daß Angehörige der Staatsanwaltschaft Bremen rechtswidrig oder wider besseres Wissen Telefonüberwachungsmaßnahmen genehmigt oder geduldet hätten“. Vielmehr seien „alle Maßnahmen zur Feststellung und Verhaftung der Verdächtigen“ im Zusammenhang mit dem Rauschgiftgeschäft „angemessene Reaktionen auf Mitteilungen des Bundeskriminalamts und von Interpol gewesen“.

Ausdrücklich offen läßt der Senator in seiner Erklärung allerdings die Frage nach Wahrheitsgehalt und Vollständigkeit der Hinweise, die Interpol und BKA der Bremer Staatsanwaltschaft im Mai letzten Jahres vorlegten, um die erwünschten Abhörgenehmigungen durchzusetzen.

Entscheidend für die Genehmigung, die Telefone der drei Südamerikaner zu überwachen, war am 19. Mai ironischerweise ausgerechnet am Tag des heiligen Ivo, des Schutzpatrons der Juristen - anscheinend ein Fernschreiben von Interpol Ecuador, in dem die Drei der illegalen Einfuhr und des Handels mit Rauschgift verdächtigt wurden. Auch diese Hinweise seien vom Gericht seinerzeit „in jedem Einzelfall geprüft und genehmigt worden“, so der Justizsenator gestern. Daß zumindest von illegaler Einfuhr des Rauschgifts keine Rede sein konnte - das BKA hatte den Schmuggel schließlich selbst organisiert - wußten offensichtlich weder die Staatsanwaltschaft noch die Ermittlungsrichter, als sie grünes Licht für die Abhöraktionen gaben.

So erklärt sich offensichtlich auch die Art und Weise, in der Volker Kröning sich gestern schützend vor seinen Generalstaatsanwalt Hans Janknecht stellte. Es gebe „keinen Anhaltspunkt“ dafür, daß der Generalstaatsanwalt, der von der „kontrollierten Einfuhr“ des Rauschgifts durch das BKA informiert war, in diesem Zusammenhang „rechts-oder pflichtwidrig gehandelt hätte“.

Klartext: Was Janknecht vom BKA erfuhr, langte für die getroffenen Maßnahmen. Ob Janknecht dabei die Wahrheit erfuhr, muß offen bleiben. Auf jeden Fall sehen Kröning und Janknecht inzwischen Anlaß, „die Angelegengheit gegenüber dem BKA nochmals“ zur Sprache zu bringen.

Viel zu wenig ist das dem grünen Bürgerschaftsabgeordneten Martin Thomas. Thomas forderte inzwischen eine „lückenlose Aufklärung der ominösen Vorfälle“ und will dazu einen ersten Vorstoß in der nächsten Sitzung der Innendeputation unternehmen.

Thomas: „Die Beschaffung, der Transport und die Deponierung von 50 Kilo Kokain durch V-Leute und Beamte werfen ein bezeichnendes Licht auf die Praktiken dieser vom BKA beauftragten und bezahlten Personen. Sie operieren nicht nur in einer Grauzone rechtsstaatlichen Handelns, sondern sind mittlerweile selbst maßgeblich an der Inszenierung illegaler Geschäfte beteiligt.“ Für „besorgniserregend“ hält Thomas, mit welcher Leichtigkeit sich das BKA dabei die Unterstützung der Bremer Staatsanwaltschaft erschleichen konnte.

K.S.

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