Erste Frau als Hochschulpräsidentin

GAL-Politikerin Adrienne Goehler von Senat zur Präsidentin der Kunsthochschule ernannt Wissenschaftssenator von Münch: „Diese Präsidentin wird sicher unbequem für mich“  ■  Aus Hamburg Axel Kintzinger

Sie ist jung, Grünen-Politikerin und hat nach eigenen Angaben von Kultur wenig Ahnung. Dennoch bekleidet die 33jährige Diplompsychologin Adrienne Goehler demnächst als erste Frau der Republik das Amt einer Uni-Präsidentin - und das an der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg. Mehrmonatiges Gezerre ging der gestrigen Entscheidung des sozialliberalen Senates voraus, dann hatte sich Wissenschaftssenator Ingo von Münch (FDP) durchgesetzt. Spätestens ab ersten September wird Adrienne Goehler die Präsidentschaft übernehmen.

Frau Goehler war im Februar gemeinsam mit der achtköpfigen GAL-Frauenfraktion aus dem Hamburger Landesparlament rotiert und anfangs nicht von der Idee besessen, sich auf den freiwerdenden Präsidentenstuhl zu bewerben. In Sachen Kultur hatte die GAL-Politikerin lediglich ihre Mitgliedschaft in den Bürgerschaftsausschüssen für Kultur und Wissenschaft vorzuweisen. Als berufliche Qualifikation galt das bisher nicht: Die Hamburger Bürgerschaft ist eine Amateurtruppe, ein Feierabendparlament. Doch für die Nachfolge des scheidenden Präsidenten Carl Vogel hatten sich nur Männer beworben: Ein Umstand, der die Erfinderin der GAL -Frauenliste nicht ruhen ließ. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist reichte sie ihre Unterlagen ein - was man akzeptierte - und wurde am 10. März und im dritten Wahlgang vom Konzil der Hochschule gewählt.

Der Gedanke, eine GALierin als Hochschulpräsidentin zu beschäftigen, ging etlichen Sozialdemokraten gegen den Strich. Wissen schaftssenator von Münch („Diese Präsidentin wird sicher unbequem für mich“) pochte jedoch auf die Autonomie der Hochschule. Daran konnte auch das Veto der Deputation, einem allen Hamburger Behörden angegliederten Laien-Beirat, nichts ändern.

SPD-Senatoren versuchten, die Bestellung Adrienne Goehlers juristisch anzufechten.

So stellten sie die Frage, ob das Konzil rechtmäßig zusammengestellt worden sei (was es nach dem neuen, jetzt aber noch nicht gültigen Hochschulgesetz wäre), und ob sie wie vorgeschrieben eine „mehrjährige verantwortliche berufliche Tätigkeit vorweisen könne“. Das konnte sie zwar nicht, doch ihre Parlamentstätigkeit wurde ihr großzügig dafür angerechnet.