Südafrika: 14 Menschen sollen sterben

Gericht in Südafrika lehnt die Revision des Todesurteils gegen die „14 von Upington“ ab / 13 der Todeskandidaten standen lediglich in einer Menschenmenge und waren an keiner Tötung beteiligt / In diesem Jahr wurden schon 30 Menschen in Südafrika hingerichtet  ■  Aus Johannesburg Hans Brandt

Südafrikas Apartheidrichter zeigen keine Gnade: Die „14 von Upington“, die im Mai in Südfarika für den Mord eines schwarzen Polizisten zum Tode verurteilt wurden, können keine Berufung gegen das Urteil einlegen. Das entschied am Dienstag das oberste Gericht in Kimberley in der nördlichen Kapprovinz. Richter Jan Basson lehnte alle Einwände der Verteidigung gegen sein Urteil rundweg ab und betonte, daß seiner Meinung nach eine Revision des Urteils keine Aussicht auf Erfolg habe. Den zum Tode Verurteilten bleibt noch ein Appell an das Oberste Gericht. Sollte auch das hart bleiben, könnte sie nur noch ein Gnadenakt Bothas retten.

Nur einer der „14 von Upington“ hatte den Mord des Polizisten im November 1985 in dem Schwarzenghetto Paballelo bei Upington in der nördlichen Kapprovinz tatsächlich verübt. Die übrigen 13 waren lediglich Mitglieder einer großen Menschenmenge. Sie hatten gegen schlechte Lebensbedingungen in Paballelo protestiert. Dabei wurde das Haus des Polizisten angegriffen, er wurde aus dem Haus gezerrt, getreten, gesteinigt und später angezündet. Als Mitgliedern der Menge wurde den Angeklagten die „gemeinsame Absicht“ zum Mord vorgeworfen, was zur Verhängung des Todesurteils genügt.

Gegen das Urteil gab es internationale Proteste, ebenso wie schon im Fall der „Sechs von Sharpeville“ letztes Jahr. Bei ihnen waren die internationalen Appelle erfolgreich - sie wurden im November begnadigt und müssen nun lange Haftstrafen verbüßen.

Unter anderem protestierte Bundesarbeitsminister Norbert Blüm bei seinem viertägigen Besuch in Südafrika diese Woche in Gesprächen mit verschiedenen südafrikanischen Ministern gegen das Urteil gegen die „14 von Upington“.

Südafrika hat in den letzten zehn Jahren mehr als 1.200 Menschen hingerichtet - prozentual auf die Bevölkerungszahl bezogen 32 mal soviel wie in China. 1987 gingen 164 Menschen zum Galgen, 1988 wurde das Todesurteil 117 mal vollstreckt. In diesem Jahr ist die monatliche Zahl der Hinrichtungen stark zurückgegangen. Dennoch sind schon mehr als 30 Menschen 1989 gehenkt worden. „Hängen bis zum Tod“ schreibt das Gesetz vor. Wenn die Hingerichteten nach dem ersten Ruck des Stranges noch Lebenszeihen zeigen, bleiben sie hängen, bis sie tot sind.

„Die Todeszellen sind wie eine Fabrik“, sagt Brian Currin, Sprecher der „Rechtsanwälte für Menschenrechte“. „Der ganze Ort ist brutalisiert, entmenschlicht. Es ist eine Fabrik, die Leichen produziert.“