Ist eine Organisation friedfertig, wenn sie denn „bloß gewaltlos“ ist?

Die Hamburger Oberfinanzdirektion prüft die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Greenpeace  ■  Aus Hamburg Axel Kintzinger

Droht der Umweltschutzorganisation Greenpeace die Aberkennung der Gemeinnützigkeit? Wie gestern bereits kurz gemeldet, wird in der Hamburger Oberfinanzdirektion (OFD) Greenpeace Deutschland residiert an der Elbe - derzeit geprüft, ob die Regenbogenkämpfer weiterhin die steuerbegünstigten Spenden entgegennehmen dürfen. Entsprechende Gerüchte hatten durch den Frankfurter Wirtschaftsdienst „Platow Brief“ neue Nahrung erhalten. Im für solche Angelegenheiten zuständigen Referat werden die Meldungen unter Berufung auf das Steuergeheimnis weder bestätigt noch dementiert. Nach Informationen der taz wird jedoch geprüft.

Greenpeace weiß von diesem Vorgang nichts, will sich zu eventuellen Einbrüchen im Spendenaufkommen auch nicht äußern: „Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen.“ Recherchen, die Greenpeace gestern in der OFD anstrengte, blieben ergebnislos.

Zur Prüfung herangezogen wird ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes, wonach die Gemeinnützigkeit einer Organisation an deren Friedfertigkeit gekoppelt ist. Greenpeace demonstriert zwar stets gewaltfrei, aber nicht immer im Rahmen der Legalität. Mehrfach sind Strafurteile gegen Greenpeace-Aktivisten ergangen, zivilrechtliche Folgeprozesse schließen sich an.

Die deutsche Greenpeace-Sektion nahm allein im letzten Jahr rund 40 Millionen Mark an Spenden ein. Der Staat finanziert das durch den Gemeinnützigkeitsstatus zur Hälfte mit - wer 100 Mark spendet, kann 50 Mark von der Steuer absetzen.

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist für Umweltschutzgruppen nicht neu. Als der Widerstand gegen das Atommüllzentrum Gorleben Anfang der achtziger Jahre auch nichtlegale Formen annahm, bremste eine ähnliche Verordnung den Spendenfluß bei der Bürgerinitiative Umnweltschutz Lüchow-Dannenberg. Ironie der Geschichte: Während Finanzbeamte in Hamburg Greenpeace ans Leder wollen, beschloß der Kreisausschuß Lüchow-Dannenberg gestern abend die Wiederanerkennung der Gemeinnützigkeit bei der dortigen Bürgerinitiative.