Disziplinarische Vorermittlungen gegen 19 Polizeibeamte

Hannover (taz) - Das niedersächsische Innenministerium hat jetzt „disziplinarische Vorermittlungen“ gegen all die Polizeibeamten eingeleitet, die in einem Sonderermittlungsbericht über Straftaten und Verfehlungen niedersächsischer Polizisten bei der Zusammenarbeit mit Werner Mauss genannt werden. Die disziplinarischen Vorermittlungen richten sich auch gegen den Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium Hans-Peter Mahn, den obersten niedersächsischen Kripochef Johannes Peters und gegen zwei weitere führende Beamte aus der Polizeiabteilung. Aufgrund des 460seitigen Berichts des Sonderermittlers im Innenministerium würden gegen 16 bis 19 Polizeibeamte Vorermittlungen eingeleitet - zwei bereits laufende Disziplinarverfahren eingeschlossen -, sagte Innenminister Josef Stock gestern.

Der Innenminister lehnte es gestern jedoch ausdrücklich ab, die vier führenden Beamten aus der Polizeiabteilung, die dem Bericht zufolge die Aufklärung der illegalen Ermittlungsmethoden von LKA und Werner Mauss jahrelang verhindert haben, sofort zu beurlauben oder mit anderen Aufgaben zu betrauen. Stock kündigte an, daß die Vorermittlungen bis Ende August abgeschlossen würden. Erst bei Einleitung von regelrechten Disziplinarverfahren könne es zu weiteren Konsequenzen wie Umsetzungen kommen. Bis zum Abschluß der Vorermittlungen gelte die Unschuldsvermutung, sagte Stock.

Die niedersächsischen Oppositionsparteien Grüne und SPD hatten als Konsequenz aus dem Bericht der Sonderermittlergruppe im Innenministerium die sofortige Suspendierung der beschuldigten Beamten in der Polizeiabteilung gefordert. Mit der Zusammenarbeit zwischen Werner Mauss und dem niedersächsischen LKA in der ersten Hälfte der 80er Jahre - vor allem in den Sonderkommissionen „Zitrone“ und „Düe“, die der Bericht der zwölf Sonderermittler unter Leitung des Oberstaatsanwalts Hans Dieter Jeserich auf mögliche Straftaten und disziplinarrechtlichen Verstöße abklopft - haben sich in Niedersachsen bereits zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse beschäftigt. Auch die illegalen Ermittlungsmethoden, die von Lauschangriffen, über Finanzierung von Polizeiarbeit durch Versicherungen, mögliche Unterschlagungen, Anstiftung zu Straftaten bis hin zur Erpressung von Aussagen reichen, sind seit längerem der Öffentlichkeit bekannt, sollen jetzt allerdings sechs Jahre zu spät erstmals umfassend disziplinarrechtlich durchleuchtet werden.

Jürgen Voges