Blockaderichter befangen

Berlin (taz) - Erstmals in einem Verfahren wegen Nötigung im Zusammenhang mit Blockadeaktionen der Friedensbewegung ist ein Richter am Amtsgericht Schwäbisch-Gmünd, dem für Mutlangen zuständigen Gerichtsstandort, wegen Befangenheit aus einem Verfahren ausgeschieden. Der Richter Michael Lang (38) war von dem angeklagten Oberlandesrichter Dr. Helmut Kramer aus Niedersachsen, der an der sogenannten Richterblockade im Dezember 1987 in Mutlangen beteiligt war, wegen Befangenheit abgelehnt worden.

Kramer und sein Verteidiger, der niedersächsische SPD -Oppositionsführer Gerhard Schröder, bezogen sich in ihrem Antrag vor allem auf die mündliche Begründung eines Urteils von Lang gegen den Juristen Professor Erich Küchenhof aus Münster, in dem Lang in ausfallender Form die gesamte Argumentation der Friedensbewegung diffamiert hatte. Die Blockierer, so Lang, begründeten ihre Auffassungen „völlig ideologisch überfrachtet“. Die vom Angeklagten Küchenhof vertretene Meinung würde auch durch noch so viele Wiederholungen nicht richtig, und sein beharren auf einem juristischem Standpunkt, ohne andere Lehrmeinungen gelten zu lassen, zeuge von einer Verbohrtheit und Unbelehrbarkeit, die mit dem vom Angeklagten geltend gemachten Verbotsirrtum nichts zu tun habe.

Richter Lang, der zu den Schwäbisch-Gmünder Einzelrichtern gehört, die in der Vergangenheit Mutlangen-Blockierer in Serie wegen Nötigung verurteilten, hat sich nun mit der Begründung für befangen erklärt, die Argumentation der Antragsteller habe ihn so erbost, daß er sich diese Angeklagten nicht länger zumuten möchte.

JG