Opposition im Sommerloch

■ SPD erwartet Kampagne von rechts gegen Ausländerpolitik des Senats / Alternative Liste will Kirchen, Verbände und Flüchtlingsinitiativen mobilisieren

Nachdem die Weisung des Innensenats zur aufenthaltsrechtlichen Situation von Flüchtlingen den zu erwartetenden Wirbel bei der CDU und den „Republikanern“ entfacht hat, sah die SPD gestern noch einmal Klärungsbedarf. In einer eilig einberufenen Pressekonferenz warf man der CDU und den „Republikanern“ vor, eine emotionale Kampagne zu entfachen; einige „verwirrende Formulierungen“ der Weisung sollen nach den Worten des geschäftsführenden Landesvorsitzenden Hans-Georg Lorenz bis zum Herbst bereinigt werden.

Inzwischen stimmt auch das Bonner Innenministerium in den Kanon der Berliner Opposition ein. Bundesinnenminister Schäuble beklagte gestern, daß Innensenator Pätzold trotz Aufforderung immer noch keine Einzelheiten über die Neuregelung mitgeteilt habe. Folglich ohne Kenntnis der Details erklärte Schäuble, die Regelung könne als „plakative Werbung für Asylbewerber“ verstanden werden, nach Berlin zu kommen. Auf diese Weise könne sie als Förderung des Rechtsradikalismus wirken. Die CDU wird unterdessen nicht müde, daß Thema auch während der Sommerpause in den Schlagzeilen zu halten.

Die von ihr einberufene Sondersitzung des Abgeordnetenhauses am 18.Juli dürfte den Steuerzahler einiges kosten, denn jeder Abgeordnete hat Anspruch darauf, sich zur Sitzung aus dem Urlaub einfliegen zu lassen. Die AL hat Sozialdemokraten, Gewerkschafter, Kirchen, Initiativen und Verbände aufgefordert, am 18.Juli „in geeigneter Form“ ihre Unterstützung für eine humane Flüchtlingspolitik zum Ausdruck zu bringen.

CDU und „Republikaner“ haben bislang noch nicht entschieden, ob sie in der Sondersitzung Mißtrauensanträge gegen Innensenator Pätzold stellen werden. Inzwischen haben sowohl alle Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen als auch die Fachgruppe der Richter und Staatsanwälte der ÖTV die Neuregelung begrüßt. Die Fachgruppe der Richter und Staatsanwälte bezeichnete insbesondere die „Bewährungsduldung“ für ehemalige Straftäter als „wegweisend für andere Bundesländer“. Die Weisung sieht vor, daß ehemalige Straftäter anstatt einer Ausreiseaufforderung eine Duldung auf Bewährung erhalten - vorausgesetzt, die Strafanstalt stellt eine günstige Prognose.

anb