Weiterhin Streit um Hafenstraße

Hamburg (dpa) - Der Rechtsstreit um die Räumungsklage für die fristlos gekündigten Wohnungen in der Hamburger Hafenstraße dürfte sich noch länger hinziehen als bislang angenommen. Eine Zivilkammer des Hamburger Landgerichts verwies am Freitag ein von der städtischen Hafenrand GmbH angestrengtes Eilverfahren gegen den Verein Hafenstraße um Neuvermietungen an das Amtsgericht und erklärte sich für sachlich nicht zuständig. Bei dem im November 1987 geschlossenen Vertrag mit dem Verein Hafenstraße handle es sich nicht um einen Pachtvertrag, sondern um einen Mietvertrag. Für Mietsachen ist in erster Instanz das Amtsgericht zuständig.