Gesetzenwurf soll Babyhandel stoppen

■ Lücke im Adoptionsvermittlungsgesetz soll geschlossen werden / Babyhandel wird künftig unter Strafe gestellt

Berlin (taz) - Dem Handel mit Kindern aus der Dritten Welt soll Einhalt geboten werden. Die Bundesregierung wird deshalb eine Lücke im Adoptionsvermittlungsgesetz schließen, durch das bislang die kommerziellen Kinderhändler leicht schlüpfen konnten. Weiterhin soll Kinderhandel generell (also auch der Handel mit Pflegekindern), unter Strafe gestellt werden. Den Betreibern der sogenannten Babyhandelsagenturen drohen - wenn das Gesetz nach der Sommerpause verabschiedet wird - voraussichtlich Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

Der Babyhändler Rainer Graf Adelmann von Adelmannsfelden hatte diese Gesetzeslücke entdeckt und warb offen damit. Danach konnten Männer behaupten, sie seien Vater eines Kindes aus der Dritten Welt, die Vaterschaft anerkennen und das Kind problemlos adoptieren. Den Kontakt zwischen dem Mann und der Mutter zum Beispiel aus Sri Lanka stellte die Agentur gegen entsprechende Bezahlung her. In Zukunft jedoch fällt ein solches Vorgehen unter den Straftatbestand der „illegalen Adoptionsvermittlung“. Wichtiger als die Bestrafung im nachhinein ist jedoch, daß die Kinderhändler nicht mehr mit dieser „Gesetzeslücke“ für ihre Dienste werben können.

Auch der Bundesgrenzschutz (BGS) soll dazu beitragen, den Kinderhandel zu verhindern. Seit Anfang Mai besteht ein Erlaß des Innenministeriums, der vor allem für die Grenzschützer am Flughafen Frankfurt von Bedeutung ist: Dort soll auf Frauen aus Ländern der Dritten Welt, die mit kleinem Baby einreisen, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Will diese Frau das Kind zur Adoption frei- oder sonstwie weggeben, mißbraucht sie ihr Touristenvisum. Sie wird entweder bereits an der Grenze zurück- oder sofort ausgewiesen.

In Bonn hofft man so, den Babyhändlern auf die Schliche zu kommen. In der Bundesrepublik läuft eine Adoption grundsätzlich über Gericht. Beantragt ein deutsches Paar die Adoption eines ausländisches Kindes, ohne daß zuvor eine offizielle Adoptionsvermittlungsstelle eingeschaltet war, macht es sich verdächtig. Angeklagt wird dann ausschließlich der Händler. Der Kinderwunsch des deutschen Paares „ist ja eigentlich nichts Schlechtes“, so Rainer Kreuzer, zuständiger Referent im Familienministerium. Deshalb sollen es mit einem Bußgeld davonkommen.

GS