Gleiches Recht für die Kleinen mit Kat

Autos mit einem Hubraum von weniger als 1.400 Kubik und geregeltem Katalysator müssen - wie größere Autos auch - als schadstoffarm anerkannt werden. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Das Finanzamt hatte dem Kläger die längerfristige Steuerbefreiung mit dem Hinweis verweigert, diese gelte erst bei KfZ über 1.400 Kubik (AZ: 12 OVG A 44/88).