Ermittlungsverfahren gegen Polizisten

Hannover (taz) - Gegen „ungefähr fünf“ Polizeibeamte, die in dem Sonderermittlerbericht zur Zusammenarbeit der niedersäsischen Polizei mit Werner Mauss genannt sind, hat die Staatsanwaltschaft Hannover bisher Ermittlungsverfahren wegen Falschaussagen vor dem Mauss-Untersuchungsausschuß des Landtages und zum Teil auch „wegen Strafvereitelung im Amt“ eingeleitet. Der hannoversche Oberstaatsanwalt Nikolaus Borchers dementierte gestern allerdings ausdrücklich, daß auch bereits gegen vier Spitzenbeamte aus der Polizeiführung im Innenministerium und gegen zwei Direktoren des Landeskriminalamtes Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet worden seien.