Waffenschieber wollte Spielbankkonzession

■ Spiegel TV: Neue Sumpfblüten aus Hannover

Hannovers Skandale sind langlebiger Natur: Der niedersächsische Spielbankskandal, mit dem sich ein Untersuchungsausschuß des Landtags seit gut eineinhalb Jahren beschäftigt, schlug am Wochenende neue Wellen. Danach soll ein wegen Betruges in Hamburg einsitzender Häftling 1986 versucht haben, die Mehrheit der Anteile an der Spielbank Hannover/Bad Pyrmont zu kaufen. Das berichtete „Spiegel-TV“ gestern abend.

Das Fernsehmagazin berief sich auf die Hamburger Rechtsanwältin und CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Susanne Rahardt-Vahldieck. Der in Hamburg einsitzende Häftling habe danach die Anwältin als „Strohfrau“ für den Ankauf der Spielbankanteile einsetzen wollen. Die Anwältin habe sich geweigert, sei aber weiter für ihn als Beraterin tätig gewesen.

Nach dem Bericht des Fernsehmagazins sei dann als angeblicher Käufer der Kieler Rechtsanwalt und Notar Gerold Onken aufgetreten. Er habe mit dem am Donnerstag letzer Woche gestorbenen ehemaligen Spielbankenkonzessionär Marian Felsenstein verhandelt. Angeblich hätte das niedersächsische Innenministerium

Felsenstein „grünes Licht“ signalisiert. In den Unterlagen des Spielbanken-Ausschusses soll sich ein entsprechender Vermerk befinden.

Das Fernseh-Magazin berichtet ferner über ein Schreiben Onkens, in dem er gegenüber dem jetzigen Häftling behauptet habe, sein wahrer Auftraggeber sei der Waffenhändler Cyrus Hashemi. Das Geschäft sei nicht zustande gekommen, weil Hashemi, der als einer der größten Waffenschieber der Welt galt, im Juli 1986 starb.

Der Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums erklärte am Sonntag zu dem Bericht des Fernsehmagazins, der Vorgang habe sich in den Jahren 1985 und 1986 ereignet. Es habe jedoch keine Genehmigung durch das niedersächsische Innenministerium für den Verkauf von Spielbankanteilen an „Ganoven“ und „Waffenschieber“ gegeben. Die Verhandluneg mit Onken seien schließlich „im Sande verlaufen“. Aus den vom niedersächsischen Innenministerium geprüften Unterlagen sei „nicht erkennbar“, daß Onken die Anteile für Dritte habe erwerben wollen.

dpa