Zeitarbeit für 50.000 Polen?

NRW-Innenminister Schnoor bringt sich mit einem überraschenden Vorstoß in die Medien  ■  Aus Düsseldorf J.Nitschmann

Nordrhein-Westfalens Innenminister Schnoor hat vorgeschlagen, mit Polen im Wege einer „völkerrechtlichen Verständigung“ eine „Kontingent-Vereinbarung“ zu treffen, wonach bis zu 50.000 polnische Arbeitskräfte mit einer auf ein Jahr befristeten Arbeitserlaubnis in die Bundesrepublik einreisen können.

Schnoor begründete dies am Montag mit „politisch -moralischen“ Motiven. Zum einen verspreche er sich von einer solchen Vereinbarung eine spürbare Entlastung bei den Asylbewerbern, von denen ein Großteil aus Polen stamme. Andererseits sehe er darin aber auch einen konkreten Hilfsbeitrag zur Entlastung der angespannten Wirtschaftslage in Polen. „Wir müssen nach Wegen suchen, um den Deckel auf dem kochenden Topf ein bißchen herunterzuziehen“, sagte Schnoor.

Auf Nachfrage erklärte Schnoor, für ihn sei eine Größenordnung von etwa 50.000 Arbeitern mit einer zunächst einjährig befristeten Arbeitserlaubnis „durchaus vorstellbar“. Insbesondere die Bundesrepublik habe die Verpflichtung, den Polen in ihrer schwierigen wirtschaftlichen Situation „entgegenzukommen, weil dieses Land so schwer unter uns gelitten hat“.

Derzeit können Polen mit einer Aufenthaltsgenehmigung von bis zu drei Monaten in die Bundesrepublik einreisen, ohne jedoch eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Viele von ihnen suchen daher meist nach „Schwarzarbeit“ und stellen Asylanträge, um so ihren Aufenthalt zu verlängern.

Zugleich legte der Düsseldorfer Innenminister am Montag einen ganzen Katalog von Vorschlägen vor, um das Anerkennungsverfahren für Asylbewerber von derzeit durchschnittlich 13 Monaten auf künftig sechs Wochen zu verkürzen. Darüber hinaus schlug er nach dänischem Vorbild einen sogenannten „B-Status“ für Flüchtlinge aus anerkannten Krisen- und Spannungsgebieten vor, der ihnen außerhalb des aufwendigen Asylverfahrens ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik garantieren soll.