SCHLIESSUNG DES HOCH- SICHERHEITSTRAKTES IN MOABIT

■ Offener Brief an dieBerliner Justizsenatorin Limbach

Die Nachricht zur Schließung des Hochsicherheitstraktes erfreute uns auf das Höchste. Aus den Koalitionsvereinbarungen wurde ersichtlich, daß daraus Freizeit- und Produktionsstätten geschaffen werden sollen. Ich habe einen teilweise anderen Vorschlag: So sind die Besuchsräume zu wenig, ungelüftet, die Zeit des reinen Besuches viel zu kurz, die BesucherInnen müssen teilweise vier Stunden und länger warten oder werden wieder nach Hause geschickt. Zusätzlich trägt der „kalte Sarg“ einer BesucherInnenzelle seinen Teil dazu bei, eine Atmosphäre zu schaffen, die zwischenmenschliche Beziehungen schädigt und zum größten Teil zerstört, die BesucherInnen meist davon abgeschreckt werden einen Gefangenen zu besuchen und die für Kinder zu einem traumatischen Erlebnis werden kann.

Erst wenn, nach den Argumenten vieler Vollzugsbeamten, neue und/oder mehr Besuchsräume geschaffen worden sind und weitere Beamte zur Verfügung stehen, ist eine längere und öftere Besuchsmöglichkeit vorhanden. Diese Räume sind durch die Schließung des Hochsicherheitstraktes nun geschaffen worden. Die Kontakte nach draußen müssen gewahrt bleiben. Die Tatsache, 23 Stunden allein quasi Isolationshaft durchleben zu müssen, fördert eher entmenschlichtes amoralisches Verhalten oder auch Schweineästhetik genannt.

Desweiteren besteht die Möglichkeit, abwechslungsweise, das heißt jeweils die Stockwerke eins und drei und zwei und vier der einzelnen Abteilungen zu öffnen, um intern ein Resozialisierungssystem des kategorischen Imperativs dieser demokratischen Gesellschaft zu erzielen. In fast jeder Strafanstalt der Bundesrepublik Deutschland nach meinen Informationen praktiziert. Dabei werden täglich bis zu drei Stunden garantiert. In vielen anderen Staaten sind die Stationen gänzlich geöffnet. Dennoch sind Sicherheit und Ordnung durch anstaltsinterne Repressionsmöglichkeiten gewährleistet. Auch ist die zum größten Teil notwendige Form des Behandlungsvollzuges dadurch für Untersuchungsgefangene dem des Strafgefangenen ein Schritt nähere gekommen.

Nach dem Gesetz sind Untersuchungsgefangene vor schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges zu bewahren (UvollzO.Nr.1 Abs.2). Desweiteren ist Kommunikation ein wesentlicher Faktor des humanen Zusammenlebens in einer demokratischen Gesellschaft und somit auch für eine Resozialisierung, abgesehen von EMRK Art.6 Abs.2 (daß von der Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung oder rechtskräftigem Freispruch auszugehen ist) äußerst notwendig. Die hier praktizierten und somit dem GG Art.1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) widersprechenden Haftbedingungen sind nicht human.

Für eine Umsetzung dieser Vorschläge, und ich spreche hier im Namen vieler Menschen (eine Unterschriftenliste könnte ich Ihnen noch zusenden, falls dies als notwendig erachtet wird), sogar künftiger Generationen, wäre ich Ihnen sehr verbunden und dankbar.

Bei Ihren Bemühungen um Säkularisierung wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Um baldige Rückantwort wird gebeten.

Jörn Meyer, Berlin-Moabit