Zwangsernährung für AD-Gefangene

■ Paris: Neuer Richterentscheid hält Isolationshaft aufrecht / Erste Gefangene der Action Directe wird künstlich ernährt

Paris (afp/dpa/taz) - Nur wenige Stunden lang sah es am Dienstag so aus, als ob der neunwöchige Hungerstreik der französischen Action Directe einen ersten Erfolg hätte: Ein Pariser Untersuchungsgericht verfügte die Verlegung der vier körperlich völlig entkräfteten Gefangenen aus der Isolationshaft in den Normalvollzug. Doch noch am selben Abend setzte ein anderer Untersuchungsrichter diesen Entscheid wieder außer Kraft. Ebenfalls am Dienstag wurde die von dem Hungerstreik geschwächte Joelle Aubron gegen ihren Willen erstmals intravenös ernährt, teilte das französische Justizministerium mit.

Die vier Action-Directe-Mitglieder, Joelle Aubron, Georges Cipriani, Nathalie Menigon und Jean-Marc Rouillan, waren am 14. Januar wegen Mordes an dem Renault-Chef George Besse zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bereits am 20. April traten sie in einen unbefristeten Hungerstreik, um ihre Anerkennung als politische Gefangene, die Aufhebung der Isolationshaft und ihre Zusammenlegung durchzusetzen. Am 7. Juli wurden die Gefangenen in das Gefängniskrankenhaus Fresnes verlegt, wo sich ihr Gesundheitszustand seither rapide verschlechtert hat. Ohnehin war die körperliche Verfassung der vier Führungsmitglieder der Action Directe schwach, da sie bereits im vergangenen Jahr einen 116tägigen Hungerstreik gemacht hatten.

Aus humanitären Erwägungen hatte das Pariser Justizministerium letzte Woche eine Lockerung der Einzelhaft empfohlen - die beiden Frauen und die beiden Männer sollten jeweils zusammengelegt werden. Der Ermittlungsrichter, der weitere Anklagen gegen die vier vorbereitet, hatte das mit dem Hinweis auf „Verdunklungsgefahr“ abgelehnt. Dies überrascht, denn die Vier hatten bereits während des Besse -Prozesses Gelegenheit, sich auszutauschen. Sie waren von dem Verfahren ausgeschlossen worden, an dem sie zunächst in bewachten Glaskäfigen teilgenommen hatten. Damals saßen die Vier mehrere Tage gemeinsam in einem Hinterraum des Gerichtssaals.

hh