Leider in jeder Hinsicht erfolgreich

■ Umweltverwaltung zieht Bilanz der Umweltrazzia gegen 436 Betriebe / Erhebliche Mängel im Umgang mit Sonderabfall festgestellt Unternehmensverbände und Opposition kritisieren Aktion / Senat hält völlige Neuordnung der Sonderabfallbeseitigung für nötig

Erhebliche Mängel beim Umgang mit Sonderabfall hat die Umweltverwaltung bei einer Überprüfung von 436 Betrieben entdeckt. „Unsere Aktion war leider in jeder Hinsicht erfolgreich“, sagte der Staatssekretär der Behörde, Klaus Groth, gestern. Bei vier von sieben überprüften großen Sonderabfallfirmen wurden nach jetzigem Erkennisstand große Mengen Sonderabfall rechtswidrig zu Wirtschaftsgütern umdeklariert und weiterverkauft. Ferner sei bei zwei Drittel aller kontrollierten Firmen die Nachweisführung über Sonderabfälle beanstandet worden. Gegen die vier großen Abfallentsorgungsfirmen wurden Anhörungsverfahren eingeleitet. Sie sollen unter anderem auch Sonderabfälle ohne Genehmigung transportiert oder zwischengelagert haben. „Abfälle wurden auch vermischt“, kritisierte Groth. Ferner konnte nicht immer der Verbleib von Abfällen nachgewiesen werden, hieß es.

Nur ein Drittel aller Firmen, in denen gefährliche Abfälle entstehen, eingesammelt oder gelagert werden, legten laut Groth ordungsgemäß geführte Abfallbelege vor. Die Mehrzahl der Betriebe habe zum Beispiel versäumt, Unterlagen über die Entsorgung der Abfälle der zuständigen Behörde zu übersenden. Insgesamt wurden den Angaben zufolge rund 25.000 Abfallscheine, Akten und andere Unterlagen gesichtet.

Die Umweltverwaltung hatte Ende Mai die Firmen aus der Kraftfahrzeug- und Druckbranche sowie der metallverarbeitenden Industrie kontrolliert, die unter anderem mit Lösungsmitteln, Farben, Lacken und Klebern arbeiten. Von diesen Stoffen fallen laut Behörde jährlich etwa 11.300 Tonnen an, davon 9.500 in flüssiger Form. An der groß angelegten Überprüfung auf Grundlage des Abfallgesetzes beteiligten sich auch 1.000 Polizeibeamte.

Kritik von Unternehmensverbänden, von Teilen der SPD und der Opposition an der Aktion hielt Groth für „ungerechtfertigt“. „Es handelte sich nicht um eine Razzia, sondern um eine Routineuntersuchung der Behörde.“ Es gehöre zu den Aufgaben der Verwaltung, Abfallerzeugende Betriebe und die Beförderung von Abfällen zu überwachen. Die Überprüfung hatte unter anderem zu heftigen Protesten der IHK und der Zentralvereinigung Berliner Arbeitgeberverbände geführt.

Laut Groth ist eine „völlige Neuordnung der Sonderabfallentsorgung“ notwendig. Die Gefahr einer unkontrollierten Handhabung mit hochgefährlichen Stoffen könne nicht hingenommen werden. Eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Senatsverwaltungen arbeite bereits an einem „ökologischen Abfallkonzept“. „Im Endefekt führt die Planung zu einer staatlichen Organisation der Sonderabfallentsorgung“.

dpa