: Betriebsrat darf mitbestimmen
Kassel (ap) - Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates über die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit und die Anordnung von Überstunden ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Sozialpartner bereits im Tarifvertrag eine abschließende Regelung darüber getroffen haben. Das hat das Bundearbeitsgericht in Kassel entschieden.
(Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 1 ABR 100/87)
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