Erdinger Moos: Ärzte fordern Nachtflugverbot

Verwaltungsgerichtshof verkündet heute seine Entscheidung zum Nachtflugverbot auf dem neuen Münchner Flughafen  ■  Aus München Luitgard Koch

Ein generelles Nachtflugverbot für den umstrittenen neuen Münchner Großflughafen im Erdinger Moos haben jetzt auch 91 Ärzte aus dem Landkreis gefordert.

„Fluglärm macht die Menschen auf Dauer krank und ist medizinisch nicht vertretbar“, erklärte der Neufahrner Kinderarzt und Sprecher der Initiative, Karl-Herrmann Bartels. Die Mediziner betonten, daß sich der Organismus nachts nicht ausreichend regeneriert, wenn die Schlafqualität durch Lärm beeinträchtigt wird. Langfristig können dadurch chronische Gesundheitsschäden wie Herz- und Kreislauferkrankungen sowie psychosomatische Beschwerden auftreten.

Aber nicht nur die Ärzte wehren sich gegen das „Monster im Moos“. Seit 1980 klagen 6.000 Betroffene gegen den Bau des neuen Verkehrsflughafens und seine Auswirkungen. Im ersten Verfahren vor dem Münchner Verwaltungsgericht unterlagen die 40 Musterkläger. Das Gericht bestätigte im wesentlichen die Rechtmäßigkeit der 1979 veröffentlichten Flughafenplanung. In zweiter Instanz wurde 1981 jedoch ein Baustopp verhängt. Daraufhin reduzierte die Münchner Flughafengesellschaft ihr Projekt auf zwei Hauptbahnen.

Nachdem der 20. Senat des Verwaltungsgerichtshof den Baustopp aufgehoben hatte, erteilte das Berliner Bundesverwaltungsgericht im Dezember 1986 den Betreibern endgültig die Genehmigung zum Bau. Geklagt wurde jedoch weiter gegen den „Mammut-Airport“. Die Verfahren bezogen sich hauptsächlich auf den Lärmschutz. Die 25 noch verbliebenen Musterkläger fordern ebenfalls ein Nachtflugverbot. In vier Verhandlungstagen wurden Experten sowie Vertreter der Luftfahrtbehörden dazu gehört. Während der Verhandlung kristallisierte sich die Möglichkeit heraus, ein Nachtflugverbot durch eine Begrenzung der „lauten“ Flugzeuge zu ersetzten.

Heute verkündet der 20. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sein Urteil. Beide Prozeßseiten haben bereits angekündigt, bei ungünstigem Ausgang vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen.