Kein Nachtflugverbot für München II

München (dpa) - Für den neuen Flughafen München II wird es kein striktes Nachtflugverbot geben. Der Umfang der nächtlichen Flüge soll jedoch auf fünf Prozent des Tagesbetriebs begrenzt sein. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag in München entschied, soll der Lärm tagsüber nicht größer sein, als ihn 710 Bewegungen der sogenannten leisen Flugzeuge - dazu zählt beispielsweise der Airbus A 320 - erzeugen.

Mit seiner Entscheidung zog das Münchener Gericht nach neun Jahren einen vorläufigen Schlußstrich unter eines der umfangreichsten Verfahren vor bundesdeutschen Verwaltungsgerichten. Die Kläger, Betroffene im Flughafengebiet im Erdinger Moos nördlich von München, äußerten sich nach der Urteilsverkündung zurückhaltend über die Einlegung möglicher Rechtsmittel. Dagegen schließt die Flughafengesellschaft München einen Revisionsgang zum Bundesverwaltungsgericht nach Berlin nicht aus. Seit 1980 hatten fast 6.000 Bürger gegen Bau und Auswirkungen des neuen Flughafens geklagt.

Der Verwaltungsgerichtshof betonte in seiner Urteilsbegründung, daß es kaum gesetzliche Grundlagen für seine Entscheidung gegeben habe. Er habe sich daher gezwungen gesehen, den Lärmschutz für die betroffene Bevölkerung durch eine betriebliche Kontingentierung für den Flughafen zu erreichen. Weiter wies das Gericht darauf hin, daß bei einer erhöhten Lärmbelästigung von der Flughafengesellschaft Ausgleichmaßnahmen - beispielsweise Schallschutzfenster - finanziert werden müßten.