Unzulässige Vertreter

Der Verbraucherschutzverein teilt mit: Das Landgericht Berlin hat entschieden, daß Vertreterbesuche nach Werbeschreiben unzulässig sind. Unternehmen dürfen Verbrauchern, zu denen sie bisher keine Geschäftsbeziehung haben, keine Werbeschreiben ins Haus schicken, die den Besuch eines Vertreters ankündigen. Unlauterer Wettbewerb, so die Richter, stelle dieses Vorgehen dar. (Urteil vom 13.7. - 16 0 176/89)