Achtung Krankengeld

Kassel (ap) - Wer krank wird, bevor er seine Stelle angetreten hat, kann vom Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit beanspruchen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Es wies die Klage eines Arbeiters ab, der vom Arbeitgeber Lohn verlangte, obwohl er seine Arbeit überhaupt noch nicht aufgenommen hatte (AZ: 5 AZR 491/88)