Offene Fluchtwege-betr.: "Gezielte Sabotage", taz vom 25.7.89

Betr.: „Gezielte Sabotage“, taz v. 25.7.

Sehr geehrte Damen und Herren!

In Ihrer Berichterstattung über die Durchsuchung in den Häusern Marchstraße/Einsteinufer ist ein Fehler enthalten, der sicher auch wesentlich zu der Tendenz des Artikels beigetragen hat. Es ist nicht richtig, daß die Innenverwaltung über den Polizeieinsatz am Freitag letzter Woche nicht informiert gewesen ist, vielmehr war die Innenverwaltung sowohl über die Tatsache, daß die Untersuchung anstand, seit Donnerstag wie über den genauen Zeitpunkt seit Freitag früh und im Verlauf dann über alle Einzelheiten informiert. Auch der Pressesprecher der Innenverwaltung hat die von Ihnen wiedergegebene Bestätigung, daß die Innenverwaltung nicht informiert gewesen sei, nicht abgegeben.

Die Innenverwaltung mußte allerdings immer erklären, daß sie für den Polizeieinsatz keine Verantwortung übernehmen könne, weil der Polizeieinsatz im Zuge strafprozessualer Maßnahmen angefordert worden sei. Diese Aussage ist nach wie vor gültig: Die Durchsuchung hat sich in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft abgespielt.

Abschließend noch ein Hinweis zu der Beteiligung anderer Behörden (Bauaufsicht, Gasag, Bewag). Bereits bei früheren Hausdurchsuchungen in besetzten Häusern sind nach Auskunft der Polizei Hinzuziehungen erfolgt, weil die Erfahrung gezeigt hat, daß bei besetzten Häusern häufig die einfachsten Regeln der Bauaufsicht nicht berücksichtigt waren (Offenhalten von Fluchtwegen bei Brandgefahr, statische Bedingungen). Nicht anders ist hier vorgegangen worden.

Bornemann

Redaktionelle Bemerkung:

Der stellvertretende Sprecher des Innensenats, Jörg Haake, hatte gegenüber der taz für die Innenverwaltung erklärt, man sei von der Durchsuchung nicht infomiert worden und habe erst durch Rückfragen von der laufenden Polizeiaktion erfahren.