Müllmänner verurteilt

Zwei Mitarbeiter der BSR sind gestern vom Amtsgericht Tiergarten wegen Bestechlichkeit zu jeweils 1.800Mark Geldstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts haben die 53 und 58Jahre alten Müllwerker mindestens ein halbes Jahr lang Abfall vom Grundstück eines Bauschlossers in Rudow abtransportiert, obwohl der Mann nicht an die Müllentsorgung angeschlossen war. Das hätten die Angeklagten genau gewußt. Laut Urteil haben sie als Gegenleistung pro Monat mindestens zehn Mark erhalten. Die Müllwerker bestritten die Vorwürfe. Nur aus Gefälligkeit hätten sie ab und zu kleinere Mülltüten mitgenommen, dafür aber „keine müde Mark“ erhalten.