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Gesetzesänderung wegen Asyl-Urteil

Berlin (taz) - Die Bundestagsfraktion der Grünen hat gestern in einem Antrag an den Bundestag gefordert, den Begriff „reines Wohngebiet“ aus der Baunutzungsverordnung ersatzlos zu streichen. Die grüne Fraktion will damit verhindern, daß künftig weitere Gerichtsentscheidungen wie die des baden -württembergischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Mannheim gefällt werden können. Wie berichtet, hatte der VGH mit zwei Urteilen die Errichtung von Altenpflegeheimen und Sammelunterkünften für Flüchtlinge in sogenannten „reinen Wohngebieten“ verboten. Bis hin zum Bundesjustizminister war dies auf heftigen Widerspruch gestoßen. Am Beispiel der Mannheimer Richter, so die Bundestagsabgeordneten Luise Teubner und Jutte Oesterle-Schwerin in dem gestern gestellten Antrag, habe sich eindeutig erwiesen, daß das Baurecht mißbraucht werden könne, „um Menschen auszugrenzen und zu diskrimieren“. Werde der Terminus „reines Wohngebiet“ in der Bauverordnung weiter aufrechterhalten, müsse mit weiteren Urteilen gerechnet werden, „die die Ruhe von Eigenheimbesitzern höher bewerten als die Not hilfsbedürftiger Menschen, eine Bleibe zu finden“. In ihrem Antrag fordern die Grünen den Bundestag auf, auch entsprechend auf den Bundesrat einzuwirken. Außerdem soll Kohl vom Bundestag verpflichtet werden, in dieser Sache von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen.

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