Embryo hinter Gittern

■ USA: Frau klagt für Rechte von Ungeborenem im Knast

Jefferson City/Berlin (dpa/taz) Die 30jährige Lovetta Farrar sitzt wegen Fälschung und Diebstahls im Knast von Jefferson City im US-Bundesstaat Missouri. Sie - und ihr ungeborenes Kind. Das paßt der Frau nicht. Deswegen hat sie bei einem Bezirksgericht in Jefferson City Klage gegen den Staat Missouri erhoben. Ihr Kind sei illegal hinter Gittern, seine Grundrechte würden mißachtet. Denn: In Missouri beginnt menschliches Leben laut Gesetz mit der Empfängnis. Die Klage gibt dem Streit um die Abtreibungsfreiheit in den USA eine neue juristische Dimension. Seit der Anfang Juli erfolgten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, die restriktive Abtreibungsgesetzgebung des Bundesstaats Missouri zu billigen, wollen auch andere Bundesstaaten den Frauen Abtreibung schwerer machen. Diese Klage nun trifft die konservativen LebensschützerInnen mitten ins ideologische Herzstück ihrer Argumentation: der Schutz des ungeborenen Lebens. Lovetta Farrar fordert das Gericht „im Namen meines Kindes“ auf, „die Rechte und den Status von Ungeborenen in amerikanischen Gefängnissen“ zu klären. Schließlich sei der Fötus keines Vergehens angeklagt, habe kein Verfahren und keinen rechtlichen Beistand gehabt. Das Kind soll im November geboren werden. In Freiheit?

AS