Anwälte legen Beschwerde gegen Verteidiger Bossi ein

Düsseldorf (taz) - Gegen den Münchener Anwalt Rolf Bossi haben fünf Berufskollegen aus NRW bei der Anwaltskammer in München eine „Kammerbeschwerde“ eingereicht. Durch sein Verhalten in dem Gladbecker Geiselnehmer-Prozeß - Bossi verteidigt den Angeklagten Dieter Degowski - habe der Münchener Glamour-Anwalt „alle Rechtsanwälte in Verruf“ gebracht, schreiben die Beschwerdeführer. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das 1987 ausdrücklich die Verpflichtung der Anwälte zu einer sachlichen Verteidigung festgestellt habe. Auch der frühere Bundesverfassungsrichter Martin Hirsch, hatte Bossi scharf kritisiert und dessen Auftritt in Essen als „unanständig“ bezeichnet. Bossi wirft Innenminister Schnoor nicht nur die Verletzung des Diensteides vor, sondern er erhebt gegen den Minister und dessen Polizeiführung wegen des Einsatzbefehles zur Stürmung des Fluchtfahrzeuges den „Vorwurf der fahrlässigen Tötung, möglicherweise des Totschlags mit Eventualvorsatz“. Dabei beruft sich der Anwalt auf die Polizeiprotokolle kurz vor dem katastrophalen Finale. Um 13 Uhr 18 teilte der SEK-Leiter dem Abschnittsleiter, der den Zugriff befohlen hatte, mit: „Es besteht die Möglichkeit, daß Geiseln beim Zugriff zu Tode kommen.“ Darauf kommt der Befehl aus der Einsatzzentrale: „Alles versuchen, dies zu vermeiden, aber dennoch zugreifen, das Risiko wird hingenommen.“ Auf diesen Befehl gründet Bossi seinen Vorwurf, denn „das Gesetz lautet, wer die rechtswidrige Tötung eines Menschen in Kauf nimmt, handelt als Totschläger“.

J.S.