Bundesfinanzhof zu Parteispenden: Nachgeforderte Steuer zurückzahlen

Stuttgart (dpa) - Das baden-württembergische Finanzministerium hat die im Zusammenhang mit der Parteispendenaffäre nachgeforderten Steuermillionen wieder zurückzahlen lassen. Die drei Oberfinanzdirektionen des Landes seien am 26.März 1987 per Ministerialerlaß angewiesen worden, das Geld nach einem Vorbescheid des Bundesfinanzhofes in München an alle in die Spendenaffäre verwickelten Firmen zurückzuerstatten, erklärte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstag.

Am Rande des Parteispendenprozesses gegen den ehemaligen Bosch-Chef Hans L. Merkle war bekannt geworden, daß die Firma Bosch knapp vier Millionen Mark erstattet bekam. Merkle wird von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, vier Millionen Mark an Steuern hinterzogen zu haben. Diese Summe hatte die Finanzverwaltung von Bosch 1982 nachgefordert. Bosch hatte das Geld nach Darstellung eines Firmensprechers überwiesen, da Rechtsmittel des Unternehmens gegen die Nachforderungen des Finanzamtes abgewiesen worden waren.

Das Stuttgarter Finanzministerium betonte, bei der Entscheidung des Bundesfinanzhofs und dem Erlaß des Ministeriums handle es sich nur um vorläufige Entscheidungen, da in den Hauptverfahren um die Parteienfinanzierung beim höchsten Finanzgericht in München noch nicht entschieden worden sei. Der Bundesgerichtshof hatte im Februar 1987 der Heidenheimer Maschinenbaufirma Voith im Streit um die Zahlung der nachgeforderten Steuern vorläufig Recht gegeben, da zweifelhaft sei, ob in dem nachfolgenden Hauptverfahren eine Steuerhinterziehung festgestellt werden könne.