US-Soldaten vor Todesstrafe bewahrt

■ Mutmaßliche Mörder sollen vor bundesdeutsches Gericht / Rheinland-pfälzischer Justizminister verlangte von den US-Behörden vergeblich die Zusicherung, daß keine Todesstrafe verhängt wird

Mainz (ap) - Die Justiz in Rheinland-Pfalz hat zwei amerikanische Soldaten vor einem möglichen Todesurteil bewahrt. Wie das Mainzer Justizministerium berichtete, bestand die Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach auf Empfehlung von Justizminister Peter Caesar (FDP) darauf, anstelle amerikanischer Behörden selbst die Ermittlungen einzuleiten und die beiden mutmaßlichen Mörder vor ein bundesdeutsches Gericht zu stellen. Die Strafverfolgungsbehörden der USA hatten zuvor nicht ausschließen können, daß ein Militärgericht die Männer auf bundesdeutschem Boden zum Tode verurteilen würde.

Die beiden amerikanischen Soldaten im Alter von 24 und 20 Jahren werden verdächtigt, Anfang des Jahres bei Idar -Oberstein auf einem Truppenübungssplatz eine 42jährige Frau vergewaltigt und erstochen zu haben. Nach amerikanischem Recht droht den Männern bei einem Schuldspruch dafür die in der Bundesrepublik geächtete Todesstrafe.

Mit der Einleitung eines eigenen Ermittlungsverfahrens widerrief die rheinland-pfälzische Justiz zum ersten Mal eine langjährige Rechtspraxis: Im Zusatzabkommen zum Nato -Truppenstatut hat die Bundesrepublik generell auf das Vorrecht verzichtet, Straftaten von Angehörigen der alliierten Streitkräfte auf bundesdeutschem Boden selbst zu verfolgen. Soldaten der Alliierten werden im Bundesgebiet daher normalerweise vor Militärgerichte des eigenen Landes gestellt. Im Einzelfall kann die bundesdeutsche Justiz diesen Verzicht widerrufen.

„Bislang haben wir immer darauf vertraut, daß eine verhängte Todesstrafe in den USA nicht vollstreckt wird, und die Strafverfahren daher in den Händen der Amerikaner belassen“, erläuterte der rheinland-pfälzische Generalstaatsanwalt Ulrich im 'ap'-Gespräch. „Die neue Qualität liegt jetzt darin: Das Justizministerium hat erstmals eine verbindliche Erklärung dazu gefordert, daß auf deutschem Boden überhaupt erst keine Todesstrafe verhängt wird. Hier wurde bereits der mögliche Ausspruch des Todesurteils verhindert.“

Die amerikanischen Behörden hatten der rheinland -pfälzischen Justiz trotz mehrmaliger Anfragen keine verbindliche Zusicherung zum Verzicht auf die Todesstrafe gegeben. Die US-Stellen hätten stets auf die Unabhängigkeit der Geschworenengerichte verwiesen und betont, sie könnten das Urteil der Richter nicht vorwegnehmen, berichtete die Sprecherin des Justizministers. Daraufhin habe Caesar selbst die Initiative ergriffen und der zuständigen Staatsanwaltschaft „empfohlen“, in diesem „Einzelfall“ auf der Ausübung bundesdeutscher Gerichtsbarkeit zu bestehen.