Hohe Strafen für Giftköche

■ Zwei Männer wollten die Aufputschdroge Amphetamin in ihrer Küche herstellen / Die Giftmischung gelang erst im Polizeilabor / Zwei Jahre Haft ohne Bewährung

Ein 30jähriger Chemiestudent und ein 28jähriger Maschinenschlosser sind gestern wegen versuchter Herstellung von Amphetaminen zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde aus Gründen der Generalprävention nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Die beiden Männer hatten in einer Privatwohnung in der Yorckstraße im Januar zweimal versucht, das künstliche Aufputschmittel aus freiverkäuflichen Substanzen herzustellen. Beide Versuche schlugen jedoch fehl. Der erste wegen chemischer Verfahrensfehler, der zweite, weil der Student am 25.Januar während der Produktion vom Herd weg verhaftet wurde. Den Schlosser hatte die Polizei bereits vorher aufgegriffen. Er war dabei beobachtet worden, als er Flaschen mit der mißlungenen Flüssigkeit aus dem ersten Versuch in den Müll warf.

Mit dem Prozeß gegen den Chemiestudenten und seinen Bekannten hatte sich zum ersten Mal ein Berliner Gericht mit verbotener privater Herstellung von Amphetaminen zu befassen. Während der Richter betonte, daß der Fall „Beachtung verdiene“, weil die Amphetamine als Drogen im Kommen seien und relativ einfach herzustellen seien, hatten die Anwälte der Angeklagten auf die „lächerliche Stümperhaftigkeit“ hingewiesen, mit der die Hobbygiftköche vorgegangen waren. Die Amphetaminherstellung ihrer Mandanten sei „alles andere als professionell“ gewesen. Die 40 Gramm Amphetamin seien mit 300 Gramm Shit vergleichbar, deshalb solle das Gericht bei der Strafzumessung die „Kirche im Dorf lassen“.

Sie beantragten Bewährungsstrafen. Den Strafantrag des Staatsanwalts, der wegen „vollendeter Herstellung“ zwei Jahre und neun Monate gefordert hatte, führte Anwalt Panke auf „die große Aufmerksamkeit der Presse und viele Polizisten hier im Saal“ zurück. Die erfolglose Amphetaminherstellung des Duos (erst in der Polizeitechnischen Untersuchungsanstalt konnten bei der Nachstellung mit besserem Gerät aus den beschlagnahmten Flüssigkeiten 40 Gramm Kunstdroge gewonnen werden) sei strafmaßmäßig mit dem Besitz von Betäubungsmitteln auf eine Stufe zu stellen, und nicht mit dem Handel.

Die geständigen Angeklagten sagten aus, sie hätten aus den Chemikalien im Wert von etwa 1.000 Mark Amphetamine „zum Eigenverbrauch“ herstellen wollen. Beide hätten bereits seit längerer Zeit Amphetamine genommen und seien durch die Medien darauf aufmerksam geworden, wie leicht das künstliche Aufputschmittel herzustellen sei.

Zur Begründung des Strafmaßes verwies das Gericht darauf, daß es ein Unterschied sei, ob jemand zum Beispiel in einem Lokal Hasch kaufe oder ob er sich wochenlang damit befasse, eine Droge selbst herzustellen.

kotte