Wieder Wirbel um Frauensenatorin

■ Eine Mandantin beschuldigt die Berliner Senatorin, als Rechtsanwältin „Parteienverrat“ begangen zu haben / Staatsanwaltschaft etwas ratlos / Ermittlungen in Ehrengerichtsverfahren

Berlin (taz) - Kaum hat Berlins Frauensenatorin Anne Klein das „Pilotenspiel“ überstanden, gerät sie erneut in Turbulenzen. Bei der Staatsanwaltschaft des Berliner Kammergerichts wird derzeit ermittelt, ob sie als Rechtsanwältin einen „Parteienverrat“ begangen hat. In ein und demselben Scheidungsverfahren soll sie beide Parteien vertreten haben. Ein solcher „Verrat“ kann mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft werden.

Den Stein ins Rollen brachte eine ehemalige Mandantin, die Anne Klein Ende vergangenen Jahres in einem Unterhaltsverfahren gegen ihren Ehemann vertreten hatte. Einige Monate später hatte der jedoch ein Scheidungsverfahren gegen seine Ehefrau eröffnet - mit Anne Klein als Anwältin.

Die ehemalige Mandantinwirft ihrer Exanwältin nun Parteienverrat vor. Die Vorwürfe gegen die Frauensenatorin sind schon seit Wochen bekannt und wurden von der Berliner Presse begierig aufgegriffen. Während des Theaters um das „Pilotenspiel“ hatte Anne Klein zu diesem bereits bekannten Verdacht Stellung genommen. Sie hatte ihn damals als völlig unbegründet zurückgewiesen.

Neue Brisanz erhielt der Fall nun durch einen Beitrag in der Berliner Abendschau, in der die Mandantin persönlich die Vorwürfe wiederholte. Anne Klein hingegen erklärt, sie sei von Frau Scholz nie mit der Durchführung eines Scheidungsverfahrens beauftragt worden. Es habe sich vielmehr um eine Unterhaltssache gehandelt, die ordnungsgemäß beendet worden sei. Erst mehrere Monate später sei sie vom Ehemann mit einer „völlig neuen anderen Sache“ beauftragt worden, nämlich mit der Durchführung eines Scheidungsverfahrens. Über dieses Verfahren, so Anne Klein, habe zwischen den Eheleuten Einverständnis geherrscht. Bei einvernehmlichen Scheidungsverfahren ist es durchaus gang und gäbe, nur einen Anwalt hinzuzuziehen, um Kosten zu sparen. Das ist eine übliche, wenn auch nicht ganz korrekte Praxis. Wenn sich klar beweisen läßt, daß es sich bei den zwei Mandaten von Anne Klein um zwei getrennte Verfahren handelte, sehen daher AnwältInnen nicht einmal die Grundlage für ein ehrenrechtliches Verfahren.

Ermittelt wird nun bei der Staatsanwaltschaft des Berliner Kammergerichts, an die die Rechtsanwaltskammer den Fall weitergeleitet hat - auch das ein bei Ehrengerichtsverfahren üblicher Schritt, wie aus Juristenkreisen zu erfahren war. Dort wird geprüft, ob die Sache sofort eingestellt, ein Ehrengerichts-, also Disziplinarverfahren, oder gar ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wird.

Bisher konnte sich der Staatsanwalt allerdings noch keinen Reim auf die Sache machen und forderte daher zunächst den Beschwerdeführer auf, seine Vorwürfe noch einmal zu präsizieren. Derweil sieht man bei der Alternativen Liste, für die Anne Klein den Senatorinnensitz innehat, keinen Diskussionsbedarf. Man will abwarten, wie sich dieser juristische Hickhack löst.

uhe