Verfahren gegen Würzburger OB

■ SPD-Mann Zeitler hatte Mitarbeit bei Nato-Übung verweigert

München (taz) - Gegen den Würzburger OB Zeitler hat die Staatsanwaltschaft Würzburg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der SPD-Oberbürgermeister der fränkischen Bischofsstadt soll ein Dienstgeheimnis verletzt haben. Hintergrund des Verfahrens ist die spektakuläre Weigerung Zeitlers Ende Februar dieses Jahres, nicht an dem Nato -Manöver Wintex teilzunehmen. Höflich und ein bißchen ironisch hatte der Rathauschef der Regierung von Unterfranken damals mitgeteilt, der Krieg falle für Würzburg in diesem Jahr aus.

Schon zu diesem Zeitpunkt drohte ihm das bayerische Innenministerium, die Verweigerung werde „strafrechtlich gewürdigt“. Er habe Details aus geheimen Manöverplänen bekanntgegeben. Vor allem die Anordnung über die „Beschränkung des Aufenthaltswechsels“ im Ernstfall, fand Zeitler so absurd und makaber, daß er sie öffentlich machte. „Am Schluß explodieren über unseren Köpfen 25 Atombomben, und ich als OB soll dafür sorgen, daß kein Würzburger die Stadt verläßt. Wahrscheinlich soll ich auf die Würzburger auch noch schießen lassen“, empörte er sich. Was sich die Nato-Generäle für die Bevölkerung ausgedacht hätten, sei das „wahnwitzigste, was ich in meiner politischen Laufbahn erlebt habe“. Angezeigt wurde Klaus Zeitler jetzt von einem Privatmann aus dem Landkreis Würzburg, wie der leitende Oberstaatsanwalt beim Landgericht Würzburg, Fischer, mitteilte. Außerdem liege zusätzlich eine Ermächtigung aus dem bayerischen Innenministerium vor. Sie ist bei solchen Strafverfahren notwendig. Der Straftatbestand „Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht“ könne mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Da Zeitler Mitglied des bayerischen Senats ist, muß seine Immunität aufgehoben werden, bevor Anklage erhoben wird. Der bayerische Senat ist ein dem bayerischen Landtag angegliedertes „Ständeparlament“.

lui