Startbahn-Prozeß wieder angelaufen

■ Am 38. Verhandlungstag stand die Hausdurchsuchung bei Andreas E.s Verlobter im Mittelpunkt

Frankfurt (taz)- Der Startbahn-Prozeß vor der Staatsschutzkammer des Oberlandesgericht Frankfurt ist gestern nach einmonatiger Sommerpause mit dem 38. Verhandlungstag wieder angelaufen. Vor dem 5. Strafsenat sind von ehemals neun Angeklagten noch Ina T., Reiner H. und Andreas S. der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ angeklagt. Gegen Andreas E. und Frank H. erhebt die Bundesanwaltschaft zudem den Vorwurf des zweifachen Polizistenmordes und des zweifachen Mordversuchs an der Startbahn-West des Frankfurter Flughafens am 2.11.1987.

Fünf Zeugen aus dem hessischen Landeskriminalamt wurden gestern unter anderem zur Durchsuchung der Wohnung von Ina T. vernommen. Sechs Beamte haben demnach am 3.11.1987 auf Antrag der Bundesanwaltschaft die Wohnung durchsucht und den anwesenden Andreas E. festgenommen. Er sitzt seitdem in U -Haft, Ina T. bekam Haftverschonung. Nach dem der Schlüsseldienst die Wohnungstür nicht aufbrechen konnte, öffnete die von den Geräuschen geweckte Ina T. gegen 6.30 Uhr die Wohnungstür. Die Verlobte von Andreas E. war zu jenem Zeitpunkt hochschwanger. Die Sicherheitsbehörden waren durch die Telefonüberwachung der Anschlüsse von Andreas E. und Ina T. darüber spätestens seit Oktober 1987 informiert, ein Arzt wurde dennoch bei der Hausdurchsuchung nicht hinzugezogen. Im Schlafzimmer der Wohnung in Frankfurt -Niederrad fanden die Beamten Andreas S. dann auf der Fensterbank stehend vor, von wo er nach deren Aussagen hinunterspringen wollte. Als es gegen sieben Uhr heller wurde, entdeckten Beamte auf dem Dach des Hauses einen Rucksack. Angeblicher Inhalt: eine geladene Polizeiwaffe, zwei leere Magazine, Signalmunition und Funksprechgeräte. Die Waffe wurde im oberen Teil des Rucksacks entdeckt. Damit könnten Aussagen von Andreas E. untermauert werden, nach denen ihm die Waffe und die Magazine an der Startbahn am 2.11.87 in den Rucksack gesteckt wurden.

M.B.