Gesundheitspolitik für Anfänger

■ Entstehungsgeschichte eines Krankenhausplans / Wer entscheidet was? / Überarbeitung des alten Bettenplanes bis zum Sommer 1990 ist mittlerweile fraglich

Der Krankenhausplan wird unter der Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit erstellt. Sie legt die Zahl der vorhandenen Betten aller Berliner Krankenhäuser fest, aufgeschlüsselt nach Bezirken und einzelnen Fachabteilungen. Anhand der zu erwartenden Entwicklung der Bevölkerungszahl, der Verweildauer und der Auslastung der einzelnen Abteilungen wird dann der entsprechende Bedarf errechnet.

Der zur Zeit gültige Krankenhausplan '86, erstellt noch unter CDU-Gesundheitssenator Ulf Fink, sieht vor, bis zum Jahre 1992 insgesamt 2.477 Betten abzubauen. Doch in den Koalitionsvereinbarungen versprachen AL und SPD, diesen Plan noch einmal zu überprüfen, um im Sommer 1990 eine revidierte Fassung vorlegen zu können.

Allerdings bestehen auch in der Gesundheitsverwaltung Zweifel, ob dieser Termin einzuhalten ist. Die erste Runde dieser Überprüfung ist bereits abgeschlossen: In mehreren Sitzungen, an denen Vertreter der Senatsverwaltung, die Chefärzte der einzelnen Abteilungen und die Vorsitzenden der Fachverbände teilnahmen, wurde der wissenschaftliche Rahmen für die benötigte Bettenzahl abgesteckt. Darunter fällt der Auslastungsgrad und die durchschnittliche Verweildauer in den einzelnen Abteilungen. Modifiziert werden diese beiden Faktoren vor allem durch Fortschritte in Diagnostik und Therapie, durch das Auftreten von bislang unbekannten Erkrankungen, beziehungsweise Komplikationen und neuen medizinischen Erkenntnissen.

In der zweiten Runde sollen dann die Krankenhausleitungen aller Berliner Krankenhäuser, bestehend aus Verwaltungsleitung, ärztlichem Direktor und Pflegedienstleitung, mit der gleichen Problematik konfrontiert werden. Ein Schwerpunkt liegt hier auf wirtschaftlichen Aspekten, beispielsweise besondere Pflegesätze für speziell teure Eingriffe, die in dem jeweiligen Krankenaus vorgenommen werden können.

In der dritten Runde soll sich dann laut Nieveling, Leiter der Abteilung Krankenhauswesen in der Senatsverwaltung, der Krankenhausbeirat mit dem Krankenhausplan auseinandersetzen. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern der Berliner Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Berliner Krankenhausgesellschaft, der Ärztekammer, TU, FU wie auch aus Vertretern aller städtischen, gemeinnützigen und privaten Berliner Krankenhäuser.

Dieses Procedere ist in etwa das gleiche wie in der Vorlaufphase zum Krankenhausplan '86. Neu daran ist die Erweiterung des Krankenhausbeirats: Hier sollen demnächst auch Vertreter aller Parteien im Abgeordnetenhaus sitzen. Zum ersten Mal soll der Krankenhausplan Teil eines sogenannten Gesundheitsplans werden, der die ambulante Versorgung, die Psychiatrie und die Sozialstationen mit umfaßt. Wann dieser Gesundheitsplan erstellt wird, ist noch ungewiß - mit den einzelnen Punkten beschäftigen sich derzeit die jeweiligen Abteilungen in der Senatsverwaltung

Martina Habersetzer