Schwarze Kunst: Ausheben des Zeilenblocks

Ausheben

des Zeilenblocks

Lehrjahre sind keine Herrenjahre. In den Frühzeiten der Buchdruckerkunst waren sie es weniger denn je. Trat ein Junge seine Lehre an, wurde das feierliche Einschreiben in das Innungsbuch fällig - oft vor den versammelten Meistern -, im allgemeinen Aufdingen genannt. Der auszubildende Junge hatte bei dieser Gelegenheit das heilige Versprechen abzugeben, Meister, Gehilfen, Frauen und Töchter, die „von der Profession“ sind, mit „Abziehen seines Hutes oder Mütze“ zu ehren. In mancher Offizin wurde das alles schriftlich fixiert.

Lehrjunge konnte freilich nicht jeder werden. Eine der Voraussetzungen wurde Mitte des 18. Jahrhunderts von Friedrich Geßner in „Der in der Buchdruckerey wohlunterrichtete Lehrjunge“ so formuliert:

„Es soll ein Lehrling, wenn er die Kunst erlernen will und einige Wochen die Probe gemacht hat, bey demjenigen redlich -gelernten Buchdrucker-Herrn, seine aus einem reinen, keuschen und unbefleckten Ehe-Bette, von untadelhaften Eltern erzeugte Geburt, durch beglaubigte Obrigkeits -Attestata, oder sonst genugsam erfordernde müntliche Zeugen und Bürgen darlegen...“

Außerdem war die Zahlung eines Geldbetrages erforderlich, den zumeist ein Gehilfe vom Vater des Lehrbuben kassierte. Der Setzer oder Drucker war in der Regel nicht eher bereit, den Jungen in die Grundlagen, geschweige denn in die Kniffe seiner Profession einzuweisen, bevor er das Einschreibegeld in seiner Tasche hatte - ohne klingende Münze kam ein Anführgespan nicht zustande.

Das waren zwei zur Erledigung der Arbeitsaufgaben zusammengespannte Personen: als Anführer fungierte ein Gehilfe, als Spannemann ein Lehrjunge. Der Gehilfe hatte dem Lehrling soviel beizubringen, daß der schließlich ganz allein ein Manuskript wohlgeordnet setzen bzw. drucken konnte.

Daneben wurden noch eine ganze Menge anderer Burschendienste von ihm erwartet:

„Die Setzer-Lehrburschen sind beauftragt, dem in Hause befindlichen Corrector das Manuskript vorzulesen, im Falle es verlangt wird, in Häusern, wo kein Hausknecht gehalten wird, sind sie verbunden, die Buchdruckereyen stets rein und sauber zu halten, auszukehren (welches zu jeder Jahreszeit vor dem Beginn der Arbeit geschehen muß), den Ofen zu heizen, Licht anzuzünden, Wasser in die Feuchtwanne zu tragen, Lauge zu machen, das Papier auf- und abzuhängen, Correcturen fortzutragen...sie müssen auch das Kehricht der Buchdruckerey aussuchen, die darin sich vorfindenden Schrifften waschen und sie jeden Morgen, vor beginnender Arbeit, nach den verschiedenen Kegeln (Schriftgrößen) aufsetzen und wieder an ihren bestimmten Ort bringen. Den Druckerburschen wird noch besonders zur Pflicht gemacht, die Pressen in sauberem Stand zu halten.“

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