REPs fliegen auseinander

■ Offener Brief an Schönhuber: Andres muß als Landesvorsitzender abgelöst und aus der Partei gefeuert werden / Karateschläge für parteiinterne Kritiker

Der seit Monaten schwelende innerparteiliche Machtkampf bei den „Republikanern“ spitzt sich offenbar zu. Nach öffentlicher Kritik am Landesvorsitzenden Bernhard Andres von Teilen der Partei verfügte der Landesvorstand gegen zwei weitere Mitarbeiter der elfköpfigen Abgeordnetenhausfraktion als „sofortige Ordnungsmaßnahme“ das Ruhen ihrer Mitgliedsrechte. Parteisprecher Straube verwies zur Begründung gestern nur auf die Satzungsbestimmungen, wonach dies bei „schwerer Schädigung der Partei“ angeordnet werden kann.

In einem „offenen Brief von gewählten Mandats-und Funktionsträgern“ fordern diese den Bundesvorsitzenden Schönhuber auf, den Landesvorsitzenden Andres und seine beiden Stellvertreter Straube und Gehring sofort von ihren Ämtern abzulösen. Dies wurde am Dienstag abend bekannt.

Die Kritiker, unter ihnen acht der elf Rathausabgeordneten, werfen dem EX-Polizisten Andres Machtmißbrauch, die Mißachtung demokratischer Grundsätze und Duldung von Gewaltanwendung gegen Mandatsträger vor.

Der Umgang von Andres und seiner Stellvertreter mit Parteimitgliedern und Mandatsträgern, so die Kritiker, „zeigt deutlich diktatorische Züge“.

Die Abgeordnetenhausfraktion der rechtsradikalen Partei verlangt von Schönhuber unter anderem, gegen die drei ein Parteiordnungsverfahren mit dem Ziel des Parteiausschlusses einzuleiten.

In dem Brief, der vom Fraktionsvorsitzenden Degen und seinem Stellvertreter Häusler unterschrieben wurde, wird vorgeschlagen, die Leitung der Partei bis zur Neuwahl eines Landesvorstandes drei Mitgliedern der Fraktion kommissarisch zu übertragen.

Andres selbst bestreitet die Vorwürfe und erklärt das Aufbegehren der Basis kurzerhand „für nicht satzungskonform“. In der Münchner Parteizentrale hält man sich vorerst noch bedeckt.

Gegenüber der taz erklärte Bundesgeschäfstführerin Hirsch: „Wir sind über die Vorgänge unterrichtet, wollen aber erst beide Seiten hören, bevor wir eine Stellungnahme abgeben.“

dpa/time