Deutsche Polizei mit dabei

„Was wir hier machen, kann nicht mißbraucht werden“, versichert Michael Goszdziewski, Leiter der biologisch -serologischen Abteilung der Berliner„Polizeitechnischen Untersuchungen“ (PTU). Seit kurzem hat der Biologe auch ein „Isotopen-Labor“ unter seinen Fittichen, wo am „genetischen Fingerabdruck“ herumexperimentiert wird.

1986 wurden Wissenschaftler im Dienste der bundesrepublikanischen Polizei auf das komplizierte Verfahren - eine Art Rasterfahndung im menschlichen Erbgut aufmerksam, das der britischen Genetiker Alec Jeffreys entwickelt hat. „Wenn das der Trend der Zeit ist, können wir nicht warten, bis der Zug abgefahren ist“, dachten sich Goszdziewski und KollegInnen. In Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt Wiesbaden und dem baden-württembergischen Landeskriminalamt wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um in Kooperation mit der britischen Firma „Cellmark Diagnostics“, die die notwendigen, aber patentierten „Markersonden“ liefert, in Wiesbaden, Stuttgart und Berlin die Ergebnisse Jeffreys im Labor „nachzukochen“. Nach diversen Ringversuchen - „alle mit positivem Ergebnis„ fühlen sich die bundesdeutschen Kriminaltechniker heute bereits für die strafrechtliche Anwendung der neuen Methode fit.

Bei aller Bescheidenheit: Die Berliner sind schon stolz auf das, was sie da in ihrem kleinen Labor (Kosten: rund 300.000 Mark) zusammengekocht haben. Die jüngste Kritik am „genetischen Fingerabdruck“ aus den USA können sie deshalb so nicht stehenlassen. „Schlamperei ist kein Problem der DNA -Technik, sondern des Laborpersonals“, meint Michael Goszdziewski. Ziemlich geringschätzig berichtet er von amerikanischen Privatlabors, wo die Mitarbeiter in 3monatigen Kursen eingearbeitet würden. In der BRD sei erstens die Ausbildung besser, und zweitens könne sich hier kein Sachverständiger eine gravierende Fehldiagnose leisten. Dafür sorge schon die „kritische Öffentlichkeit“, Verteidiger etwa, die jedes Gutachten anzweifeln und Gegengutachten beantragen könnten. Die PTU unterstehe zwar der Kriminalpolizei, ihre Aufgabe sei aber nicht, Verdächtige ins Gefängnis zu bringen. „Uns interessiert nur, ob zwei Proben miteinander identisch sind oder nicht.“ Und in zweifelhaften Fällen würde man lieber „nein“ sagen.

Über politische und ethische Probleme der Genomanalyse läßt Michael Goszdziewski mit sich diskutieren. Allerdings nicht in seinem Bereich, einer harmlosen „Randerscheinung“ der Gentechnik. „Ich bin nicht dafür, in den Genomen zu stöbern, aber das ist auch nicht unser Interesse.“ In seinem Labor werden schließlich keine Proben für Vaterschaftsnachweise untersucht, wird nicht nach „Mördergenen“ geforscht, und eine Verbrecher-Gendatei, wie sie zum Beispiel schon in Kalifornien eingerichtet wurde, sieht er für die BRD auch nicht kommen. Dafür sei der der Gesetzgeber zuständig, der allen Auswüchsen in dieser Richtung den Riegel vorschieben könnte und sollte. Aufgabe des „genetischen Fingerabdrucks“ sei es, Aufklärung zu schaffen in jenen „rund 100 Fällen pro Jahr“, denen mit den herkömmlichen Untersuchungsmethoden nicht beizukommen sei.

Rund ein halbes Dutzend mal hat die Staatsanwaltschaft bei der PTU bereits um Hilfe angefragt. Doch solange noch das Placet der kriminaltechnischen Leiter fehlt, wird diese Amtshilfe abgelehnt und an die britischen Labors weiterverwiesen. Man sitzt aber in den Startlöchern und hofft, noch in diesem Jahr loslegen zu können vorausgesetzt, der Gesetzgeber schiebt keinen Riegel vor.

Ulrike Helwerth