Farthmann fordert Überwachung der REPs

„Keine Sammlung von Zeitungsschnipseln“, sondern „geheimdienstliche Mittel“ / Mit Spitzeln gegen die Schönhuber-Partei / Innenminister Schnoor hält den Vorschlag für „erwägenswert“ / Ministerpräsident Rau bleibt zurückhaltend: „Was legal ist, geschieht“  ■  Aus Düsseldorf Walter Jakobs

Der nordrhein-westfälische SPD-Fraktionsvorsitzende im Düsseldorfer Landtag, Friedhelm Farthmann, hat am Dienstag eine umfassende Überwachung der „Republikaner“ durch den Verfassungsschutz gefordert. Dabei müßten die „üblichen“ Mittel der Dienste, also auch V-Leute, eingesetzt werden. Zur Zeit erstreckt sich die Beobachtung der REPs lediglich auf das Auswerten aller öffentlich zugänglichen Quellen. „Zeitungsschnipsel“ zu sammeln, genügt nach den Worten von Farthmann schon lange nicht mehr. Mit dem Einsatz geheimdienstlicher Mittel gegen die REPs hätte man „besser gestern als heute“ beginnen müssen. Der Düsseldorfer Innenminister Herbert Schnoor hält den Farthmann-Vorstoß für „erwägenswert“. Schnoor will sich „verstärkt“ um eine Abstimmung mit den anderen Bundesländern bemühen. Die nächste Innenministerkonferenz wird sich mit dem Thema beschäftigen. Farthmann ist nach eigener Darstellung bestrebt, diese „Willensbildung zu forcieren“.

Demgegenüber verteidigte Ministerpräsident Johannes Rau am Dienstag vor Journalisten die bisherige Beobachtungspraxis des Verfassungsschutzes. „Was legal ist, geschieht“, sagte Rau. An eine Anweisung an den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz, die REPs auch unter Einsatz geheimdienstlicher Mittel zu beobachten, sei nicht gedacht.

Nach dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz ist eine entsprechende Überwachung dann möglich, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungswidriger Aktivitäten gegeben sind“. Daran gibt es nach den Worten von Farthmann, der eine Zitatensammlung unter dem Titel „Belege für die Verfassungswidrigkeit der 'Republikaner'“ vorlegte, keinerlei Zweifel. Die programmatischen Aussagen der REPs, z.B. zur Ausländerpolitik oder zur Pressefreiheit, widersprächen gleich mehreren Artikeln des Grundgesetzes, sagte der Fraktionschef.

Daß die REPs noch nicht als verfassungswidrig eingestuft und beobachtet werden, hängt für Farthmann auch mit der „Angst“ der CDU zusammen, „einen möglichen Mehrheitsbeschaffer zu verlieren“. Wenn die REPs in den Verfassungsschutzbericht aufgenommen würden, seien sie als Partner „natürlich erledigt“. Gerade angesichts der deutschen Geschichte sei aber ein konsequenter Einsatz gegen das „Wiedererstarken des braunen Unfugs“ erforderlich. Man könne „nicht so tun, als habe es das Dritte Reich nicht gegeben“. Angesichts des Umbruchs in den Ostblock-Ländern, der den Deutschen im Herzen Europas eines Tages eine wichtige Rolle zubilligen könnte, wäre es „geradezu tragisch“, wenn in dieser Situation die neue „demokratische Glaubwürdigkeit durch nationalistische oder gar faschistische Umtriebe infrage gestellt würde“.

Einig ist sich Farthmann mit Schnoor, daß „eine bundeseinheitliche Regelung gefunden werden muß“. Ein Alleingang in NRW habe „gar keinen Zweck“. Eine Einigung sei möglich, denn innerhalb der Verfassungsschutzämter bestehe bundesweit inzwischen schon „fast ein Konsens der Experten“, die eine verschärfte Überwachung forderten.